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Beschränkung der Zulassungsanträge an österreichischen Universitäten zur Entlastung der Verwaltung

Österreichische Universitäten planen eine Begrenzung der Zulassungsanträge pro Semester und Person, um die Verwaltung zu entlasten. Eine Neuregelung soll unvollständige Anträge direkt ablehnen. Derzeit können einzelne Personen innerhalb einer Zulassungsfrist bis zu 28 Anträge stellen, was die Studienadministration überlastet. Das Netzwerk Studium der Unis, das Vertreterinnen und Vertreter der Uni-Abteilungen für Studienzulassung vereint, argumentiert, dass die zunehmende Digitalisierung und Verfahrensvereinfachung die hohe Anzahl an Anträgen erst ermöglicht. Auch die Uni Wien ist dieser Meinung und spricht von einer wenig fokussierten Studienwahl, die zu einem enormen Verwaltungsaufwand führt. Im Schnitt werden pro Person und Antragsfrist drei Zulassungsanträge gestellt. Das Netzwerk und die Uni Wien schlagen daher vor, dass das Rektorat einer Uni die Anzahl der Zulassungsanträge pro Person und Frist begrenzen kann. Zudem soll eine Regelung zur Vollständigkeit von Anträgen eingeführt werden, da unvollständige Anträge zu Verzögerungen führen und längere Wartezeiten für andere Studienwerber bedeuten. Die Uni Wien legt Zahlen vor, laut denen im Jahr 2023 von 17.151 Anträgen aus Drittstaaten knapp 7.300 formal unvollständig waren. Insgesamt haben nur knapp 3.000 Anträge zu einem ordentlichen Studium bzw. dem Vorstudienlehrgang geführt. Die Universitätenkonferenz unterstützt die Stellungnahme der Uni Wien.

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