Am 11. März 2026 wurde beim Landesgericht Innsbruck ein Insolvenzverfahren für die Laura Privatstiftung eröffnet. Diese Entscheidung erfolgte nach einem Eigenantrag der Vorstände Luipold Wüsthof, Thomas Limberger und Christof Jauschnegg. Die Insolvenz wurde notwendig, nachdem das Internationale Handelsgericht (ICC) in Genf am 29. Januar 2026 zwei Schiedssprüche fällte, die der Laura Privatstiftung mehr als 900 Millionen Euro an drei Gesellschaften aus den Vereinigten Arabischen Emiraten zusprachen. Laut Dolomitenstadt ist die Stiftung stark mit der Signa-Gruppe verwoben, wobei festgestellt wurde, dass sie für bestimmte Finanzierungsströme im Zusammenhang mit dieser Unternehmensgruppe haftet.
Die Laura Privatstiftung wurde am 22. Dezember 2006 von René Benko und seiner Mutter Ingeborg gegründet und 2007 im Firmenbuch registriert. Der ursprünglich festgelegte Stiftungszweck, der die Versorgung der Begünstigten – René Benko, seine Mutter sowie deren Nachkommen – umfasste, wurde über die Jahre mehrfach angepasst. Diese Anpassungen erlaubten unternehmerische Risiken und Unternehmensbeteiligungen. Die Vermögenswerte der Stiftung werden auf etwa 327 Millionen Euro geschätzt, während die Verbindlichkeiten mit 1,07 Milliarden Euro den Negativtrend widerspiegeln. Insolvenzverwalter Dr. Stefan Geiler und seine Kollegen wurden eingesetzt, um die Komplexität des Verfahrens zu bewältigen, die als eine der schwierigsten in der österreichischen Wirtschaftsgeschichte gilt.
Kurzfristige Fristen und Verfahrensablauf
Gläubiger der Laura Privatstiftung verfügen nun über Fristen zur Anmeldung ihrer Forderungen. Diese sind bis zum 4. Mai 2026 beim Landesgericht Innsbruck einzureichen. Eine erste Verhandlung zur Prüfung dieser Forderungen ist für den 18. Mai 2026 anberaumt. In Anbetracht der höchsten Verbindlichkeiten, die durch die Schiedssprüche verurkundet wurden, ist der Verlauf der nächsten Verhandlung entscheidend für die Gläubiger und die weitere Vorgehensweise im Insolvenzverfahren.
Gemäß den Bestimmungen des Wirtschaftskammer Österreich müssen sowohl die Gläubiger als auch die Insolvenzverwalter im Verlauf des Verfahrens aktiv werden. Das Gericht wird über das Vorhandensein eines kostendeckenden Vermögens und die Notwendigkeit eines möglichen Sanierungsplans entscheiden. Bei einer Insolvenz ist es entscheidend, dass mindestens 20 % der Forderungen innerhalb von zwei Jahren angeboten werden müssen, um eine Sanierung zu ermöglichen.
Laut Klaus Schaller, einem Vertreter von KSV 1870 in Tirol, haben die Vorstände durch die Schiedssprüche die Zahlungsunfähigkeit festgestellt. Eine Klage wäre mit hohen Kosten verbunden gewesen, was die Entscheidung für den Insolvenzantrag beeinflusste. Die Verfahrensstruktur der Laura Privatstiftung wird mit ihrer Vielzahl an Unternehmensbeteiligungen und internationalem Immobilienbesitz als besonders komplex eingeschätzt, was die Herausforderungen innerhalb dieses Insolvenzverfahrens zusätzlich erhöht.