Regierung unterstreicht die Notwendigkeit von unabhängiger Asylrechtsberatung
Die Rechtsberatung von Asylwerberinnen und Asylwerbern wird durch eine neue gesetzliche Novelle auf den Weg gebracht. Die Regierungsparteien haben einen Initiativantrag vorgelegt, um das BBU-Errichtungsgesetz zu ändern, das auch die Asylberatung umfasst und unter der vorherigen Regierung beschlossen wurde.
Umsetzung eines VfGH-Beschlusses
Die türkis-grüne Koalition plant vor den Nationalratswahlen im September die Umsetzung eines Verfassungsgerichtshofes (VfGH) Beschlusses aus dem Jahr 2023. Dieser entschied, dass die Unabhängigkeit der Asylrechtsberatung nur vertraglich und nicht gesetzlich geschützt ist, was das Recht auf wirksame Rechtsmittel für Asylsuchende verletzt.
Langfristige Sicherstellung der finanziellen Unabhängigkeit
Die Gesetzesnovelle beinhaltet die finanzielle Absicherung der Beratenden mittels Vollkostenrechnung. Zudem wird der BBU-Aufsichtsrat um Vertreter des Justizministeriums erweitert, um die Unabhängigkeit zu stärken. Ein Qualitätsbeirat wird gesetzlich verankert, und die Bereichsleitung der Rechtsberatung erhält Budget- und Personalhoheit.
Eine notwendige Kurskorrektur
Diese Neuausrichtung steht im Kontrast zum ursprünglichen Leitprojekt unter der vorherigen Regierung, das darauf abzielte, die Beratungstätigkeit von NGOs einzuschränken und eine vermeintlich „objektivere“ Beratung zu etablieren. Diese Entwicklung wurde von Flüchtlingsunterstützern und Menschenrechtsfachleuten heftig kritisiert.
Die geplante Novelle wird als wichtiger Schritt in Richtung einer solideren Rechtsgrundlage für Asylrechtsberatung bewertet und soll die Unabhängigkeit und Qualität der Beratung stärken.