Österreich

Automatische Valorisierung der Zuverdienstgrenze: Anpassung an die Inflation nur teilweise umgesetzt

Studierende aufgepasst: Neue Regelung zur Zuverdienstgrenze bei Beihilfen

Die Regierung plant, die Zuverdienstgrenze für Studierende, die Familien- oder Studienbeihilfe beziehen, automatisch an die Inflation anzupassen. Aktuell liegt diese Grenze bei 15.000 Euro jährlich. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass Studierende, die neben dem Studium arbeiten, nicht bestraft werden, sondern motiviert sind, mehr zu verdienen. Die bisherige starre Grenze führte dazu, dass viele junge Menschen weniger arbeiteten als gewünscht, um nicht über die Zuverdienstgrenze zu kommen und Beihilfen zu verlieren.

Die geplante Anpassung berücksichtigt jedoch nicht die gesamte Inflation seit der letzten Erhöhung im Jahr 2020. Basierend auf dem diesjährigen Inflations-Anpassungsfaktor von 9,7 Prozent soll die Grenze im Jahr 2024 voraussichtlich bei 16.455 Euro liegen. Experten begrüßen die automatische Anhebung der Zuverdienstgrenze, da dies insbesondere älteren Studierenden helfen würde, ihren Lebensstandard zu sichern. Allerdings wird kritisiert, dass die vergangene starke Inflation nicht vollständig berücksichtigt wird.

Die zusätzlichen Kosten für den Staat aufgrund der Anpassung der Zuverdienstgrenze werden als gering eingeschätzt. Die genauen budgetären Auswirkungen wurden noch nicht detailliert berechnet. Es wird erwartet, dass der Gesetzesentwurf zur Anpassung der Grenze Anfang Juli im Parlament zur Abstimmung stehen wird. Die Mehrkosten bei der Studienbeihilfe werden vorläufig auf fünf bis sechs Millionen Euro jährlich geschätzt, während das Familienministerium noch keine Angaben dazu gemacht hat. Die finale Entscheidung über die Valorisierung der Zuverdienstgrenze steht noch aus.

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