Andreas Holzer wird weiterhin die Leitung des Bundeskriminalamts (BK) in Österreich übernehmen. Dies wurde am 1. Februar 2026 bekannt gegeben. Holzer, der am 1. Februar 2021 die Direktion des BK übernahm, wird sein Amt in einer Zeit fortführen, die von Herausforderungen geprägt ist, darunter die Anpassung der Arbeitsweisen während der Corona-Pandemie und die fortschreitende Digitalisierung der Kriminalität. Die Sicherheitslage wird außerdem durch geopolitische Krisen und wirtschaftliche Unsicherheiten beeinflusst, wie beispielsweise den Ukraine-Krieg.

Wie kleinezeitung.at berichtet, sah sich Holzer zahlreichen sicherheitspolitischen Herausforderungen gegenüber, insbesondere angesichts der sich verändernden Kriminalitätsmuster. Die Kriminalität hat sich zunehmend in den digitalen Raum verlagert, wobei neue Betrugsformen schnell entstanden und Täter international, arbeitsteilig sowie technisch versiert agieren.

Fokus auf Cyberkriminalität

Einer der Hauptschwerpunkte der Amtszeit von Holzer wird die Stärkung der Ermittlungsfähigkeit gegen Cyberkriminalität und Internetbetrug sein. Cybercrime ist ein dynamisches Phänomen, das sich an technische und gesellschaftliche Entwicklungen anpasst. Täter suchen finanziell lohnende Angriffsziele und agieren global. Das Bundeskriminalamt veröffentlicht jährlich ein Bundeslagebild Cybercrime, das aktuelle Erkenntnisse und Trends in diesem Bereich zusammenfasst.

Das BKA.de weist auf verschiedene Erscheinungsformen von Cyberkriminalität hin, wie zum Beispiel Ransomware, DDoS-Angriffe und Phishing, die alle hohes Schadenspotenzial bergen. Insbesondere bei kritischen Infrastrukturen können Cyberangriffe gravierende Folgen haben. Die internationale Zusammenarbeit wird als entscheidend für die Bekämpfung von Cyberkriminalität angesehen, da die Täter oft über nationale Grenzen hinweg operieren.

Internationale Bemühungen und UN-Engagement

Zu den jüngsten Entwicklungen auf internationaler Ebene zählt das im Dezember 2024 verabschiedete Übereinkommen gegen Cyberkriminalität durch die UN-Generalversammlung. Dieses Übereinkommen wurde als politischer Erfolg für den Multilateralismus gewertet. Es zielt darauf ab, eine strukturierte rechtliche Grundlage zu schaffen, um Cyberkriminalität effektiver zu bekämpfen und beinhaltet unter anderem Bestimmungen für den rechtswidrigen Zugang zu Daten sowie IKT-bezogenen Betrug. Es ergänzt das Budapester Übereinkommen von 2004, das bereits von 81 Vertragsstaaten unterzeichnet wurde.

Wie in der Zeitschrift Vereinte Nationen betont, stehen Staaten angesichts dieser Bedrohungen unter Druck, die Cybersicherheitsmaßnahmen zu verbessern. Die Bekämpfung von Cyberkriminalität erfordert internationale Zusammenarbeit, um die Einhaltung gemeinsamer Standards zu gewährleisten und den Austausch von Beweismitteln zu erleichtern. Gleichzeitig gibt es Bedenken hinsichtlich der Menschenrechte und der Auswirkungen des neuen Übereinkommens auf Cybersicherheitsforschung.

Holzer und sein Team bekräftigen ihr Engagement, den eingeschlagenen Kurs im BK fortzusetzen. Angesichts der bevorstehenden Pensionierung seines Stellvertreters Paul Marouschek im Jahr 2027 wird die Reformfähigkeit des BK weiter in der politischen Diskussion stehen. Die Position des Innenministeriums zur zukünftigen Entwicklung bleibt jedoch skeptisch. Die Kombination aus bewährten operativen Tätigkeiten und strukturellen Weiterentwicklungen wird für die Bekämpfung von Cyberkriminalität in den kommenden Jahren entscheidend sein.