Amoklauf in Graz: Psychische Instabilität blieb dem Bundesheer verborgen!

Amoklauf in Graz: Täter hatte psychologischen Test nicht bestanden. Diskussion über Datenschutz und Waffengesetze entbrannt.
Amoklauf in Graz: Täter hatte psychologischen Test nicht bestanden. Diskussion über Datenschutz und Waffengesetze entbrannt. (Symbolbild/DNAT)

Amoklauf in Graz: Psychische Instabilität blieb dem Bundesheer verborgen!

Graz, Österreich - Ein Amoklauf in Graz hat am 12. Juni 2025 die Republik Österreich erschüttert. Der Täter, der bei seiner Stellung durchfiel, wies eine psychische Instabilität auf und hat den erforderlichen psychologischen Eignungstest nicht bestanden. Diese Informationen wurden jedoch aus Datenschutzgründen nicht weitergegeben, was zu einer starken Reaktion in der Öffentlichkeit führte. Der Landeshauptmann der Steiermark, Mario Kunasek, äußerte seine Empörung über die bestehenden Datenschutzregelungen und forderte Änderungen, um einen besseren Informationsaustausch zu ermöglichen, besonders in Fällen, die direkte Gefahren für die Öffentlichkeit darstellen.

Der Bundesheer, der die psychische Instabilität des Amokläufers erkannte, war nicht befähigt, solche sensiblen Informationen weiterzugeben. Dies wirft Fragen zu den derzeitigen gesetzlichen Regelungen auf, die möglicherweise Schutzmaßnahmen für die Allgemeinheit gefährden.

Waffenbesitz in Österreich

In Österreich muss für den Erwerb und Besitz von Revolvern, Pistolen oder halbautomatischen Schusswaffen eine Reihe von Anforderungen erfüllt sein. Laut den Bestimmungen muss der Antragsteller ein verlässlicher Bürger des Europäischen Wirtschaftsraums sein, mindestens 21 Jahre alt und in der Lage, glaubhaft zu rechtfertigen, warum eine Waffe benötigt wird. Rainer Kastner, ein Waffenpsychologe, hebt hervor, dass viele Menschen das Interesse am Sportschießen angeben, jedoch oft als wahren Grund den Selbstschutz anführen.

Um eine Waffenbesitzkarte zu erhalten, sind zusätzlich ein Nachweis über den Umgang mit Waffen sowie ein psychologisches Gutachten zur Waffenverlässlichkeit notwendig. Es ist jedoch besorgniserregend, dass laut Julia Wachter, Leiterin der Fachsektion Rechtspsychologie des BÖP, veraltete Tests weiterhin verwendet werden. Diese Mängel führen zu einer unzureichenden Definition dessen, was Gutachter tatsächlich testen sollen.

Kritik an aktuellen Prüfstandards

Die waffenpsychologische Verlässlichkeit ist ein zentraler Punkt. Ausschlusskriterien, wie Drogen- oder Alkoholsucht, psychische Störungen und Geistesschwäche, sind gegeben; dennoch wird eine Einzelanamnese zwischen Gutachter und Antragsteller nicht gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist problematisch, da viele seriöse Gutachter Einzelgespräche durchführen, während Massentestungen, in denen mehrere Personen gleichzeitig getestet werden, kritisiert werden. Diese Praxis wird als unzureichend erachtet und hat bereits zu gefährlichen Situationen geführt. Der BÖP hat dokumentierte Fälle von solchen Massentestungen an das Ministerium weitergeleitet, jedoch ohne nennenswerte Veränderungen zu bewirken.

Die Fachsektion Rechtspsychologie hat ebenfalls eine Stellungnahme an das Ministerium geschickt, um auf die Notwendigkeit einer seriösen Begutachtung hinzuweisen. Änderungen im Gesetz müssen oft erst nach tragischen Ereignissen in Betracht gezogen werden, was die Dringlichkeit der Reform unterstreicht.

Insgesamt zeigt der Vorfall in Graz, wie wichtig es ist, die gesetzlichen Regelungen zu überarbeiten, um den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten. Eine genauere und verantwortungsvollere Prüfung der Waffenbesitzanträge könnte tragische Vorfälle in der Zukunft verhindern.

Weitere Informationen zu waffenrechtlichen Prüfverfahren finden Sie auf kfv.at.

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OrtGraz, Österreich
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