Die deutsche Popband Alphaville hat rechtliche Schritte gegen die Nutzung ihres berühmten Songs „Forever Young“ durch den ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump angekündigt. Trump veröffentlichte auf seiner Plattform Truth Social ein KI-Video, das mit dem Song unterlegt ist und verschiedene Lebensphasen des Politikers zeigt, inklusive einer Animation aus seiner Kindheit. Alphaville fordert sowohl die Republikanische Partei als auch Trump auf, ihre Musik nicht weiter zu verwenden. Dies geht aus einem Statement hervor, das von Sänger Marian Gold unterzeichnet und auf Instagram verbreitet wurde. Die Band distanziert sich vehement von Trumps politischen Ansichten und verabscheut diese.

Alphaville verlangt außerdem die umgehende Entfernung des Videos aus dem Internet. Um sicherzustellen, dass die Nachricht auch in den USA wahrgenommen wird, ist der Text des Statements zudem auf Englisch verfasst. Die Band, die in den 1980er-Jahren mit Hits wie „Big in Japan“ und „Forever Young“ große Erfolge feierte, hat bereits in der Vergangenheit rechtliche Schritte gegen die unautorisierte Nutzung ihrer Musik eingeleitet. So sprach sich das Management der Band gegen die Verwendung ihrer Lieder durch den FPÖ-Radiosender „Austria first“ aus und plante ähnliche rechtliche Schritte gegen eine Verbindung zur AfD, die jedoch nicht unterbunden werden konnte.

Politische Nutzung von Musik in Deutschland und den USA

Der Vorfall mit Alphaville steht im Kontext einer wachsenden Kritik von Künstlern gegen die Verwendung ihrer Musik bei politischen Veranstaltungen. In Deutschland stehen Neuwahlen bevor, während in den USA kürzlich Wahlen stattgefunden haben. Viele Musiker, darunter auch Herbert Grönemeyer, wehren sich gegen die unautorisierte Nutzung ihrer Lieder durch politische Parteien, die nicht mit ihren Überzeugungen übereinstimmen. Grönemeyer richtete bereits anwaltliche Schreiben an die Junge Union der CDU, die sein Lied „Zeit, dass sich was dreht“ bei einem Treffen zur Unterstützung von Friedrich Merz spielte. Auch Robert Habeck von den Grünen war betroffen, als er in einem Video die Melodie des gleichen Liedes summte – ein Umstand, der Grönemeyer ebenfalls missfiel.

Bereits zuvor haben Künstler wie die Kölner Band „Die Höhner“ und Helene Fischer rechtliche Schritte gegen die unautorisierte Nutzung ihrer Lieder bei Wahlkampfveranstaltungen unternommen. In einem Fall entschied das Thüringer Oberlandesgericht zugunsten von Helene Fischer, dass Künstler gegen unautorisierte Nutzungen ihrer Werke vorgehen können. Das Gericht stellte klar, dass die Entscheidung, sich unpolitisch zu positionieren, beim Künstler liegt, und dass eine ausdrückliche Zustimmung für politische Werbung erforderlich ist. Im Fall der Höhner wurde ebenfalls zugunsten der Musiker entschieden, da die Verbindung zu einer politischen Partei die Interessen des Urhebers beeinträchtigen könnte.

Der Widerstand von Künstlern gegen die Nutzung ihrer Musik in politischen Kampagnen verdeutlicht die komplexe Beziehung zwischen künstlerischer Autorität und Urheberrecht. In Deutschland erstellen Verwertungsgesellschaften wie die GEMA Lizenzen für Dritte, doch bleiben die Rechte in der Regel beim Urheber, es sei denn, es liegt eine spezifische Nutzungserlaubnis vor. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen bieten Künstlern in Deutschland oft bessere Möglichkeiten, ihre Rechte durchzusetzen als in den USA, wo das Urheberrecht stärker wirtschaftlich orientiert ist und viele Musiker über die unautorisierte Verwendung ihrer Werke in Wahlkampfveranstaltungen klagen.

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Die Situation rund um Alphaville und die politischen Verwicklungen ihrer Musik sind somit Teil eines größeren Trends, bei dem Künstler, unabhängig von ihrem politischen Engagement, vermehrt aktiv werden, um ihre kreativen Rechte zu schützen.

Für mehr Informationen zu den rechtlichen Aspekten der Nutzung von Musik in politischen Kampagnen, siehe dennemeyer.com.

Details zu den aktuellen Vorwürfen gegen Donald Trump und Alphaville sind auch auf krone.at nachzulesen.