Achtung, Wien! 38.000 Parkpickerl laufen bald ab – Jetzt handeln!

Achtung, Wien! 38.000 Parkpickerl laufen bald ab – Jetzt handeln!
Wien, Österreich - In Wien laufen in den Sommermonaten Juni und Juli insgesamt rund 38.000 Parkpickerl ab, wie presse.wien.gv.at berichtet. Allein zum Ende Juni verfallen 23.361 der beliebten Parkgenehmigungen, während weitere 14.185 zum Monatsende Juli ablaufen. Aktuell sind in der Stadt etwa 400.000 Parkpickerl im Umlauf.
Die Stadt Wien gibt den betroffenen Bürgern zwei Monate vor Ablauf ihrer Parkpickerl durch Erinnerungsschreiben per Post und E-Mail Bescheid. In diesen Schreiben sind die notwendigen Einzahlungsdaten enthalten, was eine freiwillige Serviceleistung darstellt. Für die erste Tranche im Juni wurden 19.548 solche Schreiben zum Ende April und Anfang Mai verschickt.
Dringende Aufforderung zur Zahlung
Bislang haben 15.808 Personen ihre neuen Parkpickerl beantragt und bezahlt, während 7.553 Anträge noch ausständig sind. Es ist ratsam, die Zahlung vor dem 1. Juli 2025 vorzunehmen, um erhöhte Gebühren zu vermeiden, die ab diesem Datum in Kraft treten.
Die Antragsgebühren steigen ab dem 1. Juli 2025 von 14,30 Euro auf 21 Euro, was einer Erhöhung von 6,70 Euro entspricht. Für Anträge, die mit einer E-ID getätigt werden, kommt es zu einer Erhöhung von 8,60 Euro auf 13,00 Euro. Die Stadt hat vermerkt, dass diese Preiserhöhung unerwartet war und nicht im Vorfeld abgestimmt wurde. Die Erinnerungsschreiben für die Ende Juli ablaufenden Pickerl wurden bereits vor Bekanntgabe der neuen Gebühren verschickt.
Aktuelle Situation und Empfehlungen
Aktuell haben 4.047 Personen das Ende Juli auslaufende Pickerl mit der alten Gebühr bezahlt. Für 10.138 Anträge stehen die Zahlungen noch aus. Ab Juli müssen alle neuen Anträge bereits die erhöhte Gebühr berücksichtigen. Alte Parkscheine sind nur bis zum 30. Juni 2025 gültig; danach ist ein Umtausch oder eine Aufzahlung nicht mehr möglich.
Ihren Antrag auf ein Parkpickerl müssen Interessierte rechtzeitig vor Ablauf des aktuellen Pickerls stellen. Parkpickerl sind nur für den Hauptwohnsitz antragsberechtigt; saisonale Pickerl für Nebenwohnsitze in Kleingärten sind ebenfalls möglich. In vielen Bezirken Wiens gibt es zudem Kurzparkzonen, in denen das Parkpickerl unbegrenztes Parken im Wohnbezirk erlaubt.
Die Voraussetzungen für die Beantragung eines Parkpickerls umfassen unter anderem den Hauptwohnsitz in einer Kurzparkzone und die Zulassung des Fahrzeugs auf die Adresse des Hauptwohnsitzes. Das Fahrzeug darf maximal 3,5 Tonnen wiegen und muss mehrspurig sein. Wer seinen Wohnsitz oder das Fahrzeug wechselt, muss das Parkpickerl entsprechend anpassen.
Die Stadt Wien empfiehlt allen Bürgern, ihre Parkpickerl rechtzeitig zu beantragen und die erhöhte Gebührenstruktur im Blick zu behalten, um unnötige Kosten zu vermeiden. Weitere Informationen zur Antragstellung und zu den erforderlichen Unterlagen können auf der Webseite der Stadt handbuch.wien.gv.at nachgelesen werden.
Details | |
---|---|
Ort | Wien, Österreich |
Quellen |