Achtung! Diese Airlines kassieren die höchsten Zusatzgebühren 2025!

London, Vereinigtes Königreich - Die Kosten für Flüge können oft stark variieren, insbesondere durch zusätzliche Gebühren, die von Airlines erhoben werden. Laut einem Bericht von oe24 analysierte die Verbraucherschutzplattform Tradingpedia die Fluggesellschaften mit den höchsten Zusatzkosten für das Jahr 2025. Im Rahmen dieser Analyse wurde ein einfacher Flug von London nach Madrid, gebucht für den 21. Juli, betrachtet. Eines der bemerkenswertesten Ergebnisse ist, dass kaum eine Airline kostenloses normales Handgepäck anbietet; in der Regel ist nur ein kleines Täschchen unter dem Sitz inklusive.
Besonders stark fällt die Zusatzgebührenbelastung bei Billigfluggesellschaften auf. Beispielsweise erhebt Ryanair für Handgepäck zwischen 7 und 42 Euro, während die Gepäckgebühren für Aufgabegepäck stark nach Gewicht variieren. Jet2 verlangt etwa 45 Euro für einen 22 kg schweren Koffer, und Wizz Air dreht die Preisspirale noch weiter mit Gepäckgebühren von bis zu 181 Euro für große Koffer.
Zusatzgebühren im Detail
Zusätzlich zu den Gepäckgebühren erheben viele Fluggesellschaften auch Gebühren für die Sitzplatzwahl. So verlangt Ryanair zwischen 5 und 18 Euro dafür, während andere Airlines wie Wizz Air bis zu 60 Euro verlangen können. Auch beim Nonstop-Check-in wird tief in die Taschen gegriffen. Ryanair erhebt beispielsweise für einen Flughafen-Check-in satte 65 Euro, wogegen Norwegian für diesen Service nur 35 Euro verlangt, jedoch bei telefonischen Buchungen 70 Euro.
- Gepäckgebühren:
- Ryanair: Handgepäck 7 € – 42 €, Aufgabegepäck 11 € – 71 €
- Wizz Air: 20 € – 181 € für Aufgabegepäck
- British Airways: 47 € für den ersten Koffer
Besonders die Zusatzkosten für Kinder, die zusätzliche Gebühren verursachen, können bei der Buchung auch zu höchsten Preisen führen. Ryanair und easyJet verlangen etwa 29 Euro pro Kleinkind, während Wizz Air bis zu 32 Euro ansetzt. Ein erheblicher Kostenfaktor sind auch sogenannte „Rettungsgebühren“ bei verpassten Flügen. Ryanair verlangt hier stolze 118 Euro.
Fluggastrechte und Ansprüche
Ein zentraler Aspekt bei Flugreisen sind die Fluggastrechte, die in der EU durch eine spezielle Verordnung geregelt sind. Diese beinhaltet Ansprüche, die Fluggäste im Falle von Flugproblemen geltend machen können, darunter die Erstattung des Flugpreises, Ausgleichszahlungen und Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten oder Hotelübernachtungen. Dies gilt insbesondere, wenn der Startflughafen in der EU liegt oder die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat, wie verbraucherzentrale.de erläutert.
Allerdings gibt es auch Einschränkungen. Bei außergewöhnlichen Umständen, wie schlechten Wetterbedingungen oder Streiks, entstehen den Airlines keine Ansprüche auf Ausgleichszahlungen. Technische Defekte fallen hingegen nicht unter diese Definition und können Ansprüche auslösen. Fluggäste sollten sich daher stets über ihre Rechte informieren und im Zweifelsfall rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, wenn Airlines ihre Pflichten nicht erfüllen.
Zusammenfassend sind die Reisekosten in der Luftfahrt 2025 besonders durch Zusatzgebühren geprägt, wobei die Verbraucher auf ihre Rechte achten sollten, um nicht in eine Kostenfalle zu tappen. Die umfassenden Bestimmungen der Fluggastrechte-VO bieten dabei einen notwendigen Schutz für Verbraucher in Europa, auch wenn nationale Gesetze in bestimmten Fällen zusätzliche Ansprüche ermöglichen, wie auf haufe.de dargelegt wird.
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Ort | London, Vereinigtes Königreich |
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