Am Samstag, dem 21. Februar 2026, fand im Feuerwehrhaus Moosbach im Bezirk Braunau eine bedeutende Schulung zum Thema Feuerwehr-Ersthelfer statt. An diesem Lehrgang nahmen 79 Teilnehmer teil, die darauf vorbereitet wurden, in Notfällen schnelle und professionelle Hilfe zu leisten. Ziel dieser Ausbildung ist es, Einsatzkräfte darauf vorzubereiten, verletzte oder erkrankte Feuerwehrkameraden effizient zu versorgen. Laut Fireworld haben in den letzten Jahren bereits rund 700 Feuerwehrmitglieder im Bezirk Braunau diesen Lehrgang absolviert, was die Wichtigkeit und den Stellenwert dieser Ausbildung unterstreicht.
Die Inhalte der Ausbildung umfassten eine Vielzahl von wichtigen Aspekten. Dazu gehören unter anderem Hygiene im Einsatz, das xABCDE-Schema für die Erstversorgung sowie Aufgaben und Einsatzgrundsätze des Feuerwehr Medizinischen Dienstes (FMD). Zudem wurden die Teilnehmer in der Patientenrettung und dem Transport mit speziellen Hilfsmitteln wie dem Spin-Board geschult. Auch psychologische Aspekte wie Stressbewältigung nach Einsätzen sowie mentale Vorbereitung fanden Eingang in die Ausbildungsinhalte.
Auszeichnung und Unterstützung
Alle Teilnehmer haben den Kurs erfolgreich abgeschlossen und dürfen sich nun „Feuerwehr-Ersthelfer“ nennen. Dies ist ein wichtiger Schritt für die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr. HBI Christian Burgstaller sowie die Gemeinde Moosbach wurden für ihre Organisation und Bereitstellung der Räumlichkeiten ausdrücklich gedankt. Außerdem gab es Lob für die Fachausbilder, die mit ihrem Engagement einen großen Beitrag zum Gelingen der Veranstaltung geleistet haben.
In Deutschland, wie im Bayerischen Staatsministerium des Innern festgelegt, muss mindestens eine 48-stündige Ausbildung zur Grundqualifikation für Ersthelfergruppen absolviert werden. Darüber hinaus ist eine weiterführende Schulung von mindestens 80 Stunden empfehlenswert, um auf häufigere Einsätze optimal vorbereitet zu sein. Solche Leitfäden sind in Bayern online verfügbar, um eine umfassende Schulung zu gewährleisten, wie LFV Bayern berichtet.
Rechtliche Rahmenbedingungen für Ersthelfer
Die Notwendigkeit einer ersten Hilfe Ausbildung ist auch durch die gesetzlichen Vorgaben in Deutschland geregelt. Der Gesetzgeber verlangt, dass in Betrieben eine Mindestanzahl an Ersthelfern ausgebildet wird, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. In einem Betrieb mit 2 bis 20 anwesenden Versicherten ist mindestens ein Ersthelfer erforderlich. Bei mehr als 20 Beschäftigten steigt die Anzahl entsprechend. Diese Bestimmungen, die von der DGUV in ihren Vorschriften festgehalten werden, sorgen dafür, dass eine adäquate medizinische Erstversorgung gewährleistet ist.
Der Lehrgang zur Ausbildung von Ersthelfern umfasst neun Unterrichtseinheiten, wobei alle zwei Jahre eine Fortbildung notwendig ist. Ausbildungsstätten müssen von ermächtigten Stellen geleitet werden, und die Kosten werden in der Regel durch die zuständigen Unfallversicherungsträger übernommen. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung kann der Unternehmer die Beschäftigten offiziell als Ersthelfer benennen.
Insgesamt zeigt die große Teilnehmerzahl an der Schulung in Moosbach, wie wichtig die Ausbildung für Feuerwehrleute ist. Die damit verbundene Verantwortung wird von den Teilnehmern ernst genommen, was nicht nur für die Feuerwehr, sondern auch für die Gesellschaft von großer Bedeutung ist.