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Wer übernimmt die Kosten für die 24-Stunden-Intensivpflege zu Hause?

In einem neuen Artikel vom "Bürgeranwalt" geht es um die Frage, wer die Kosten für die 24-Stunden-Intensivpflege zu Hause übernimmt. Der Beitrag berichtet über den 19-jährigen Marco, der an einer schweren neurologischen Erkrankung leidet. Aufgrund seiner lebensbedrohlichen Situationen benötigt er regelmäßig die Hilfe von intensivmedizinisch geschultem Personal. Dank der 24-Stunden-Intensivpflege kann Marco jedoch weiterhin bei seiner Familie zu Hause bleiben. Das Problem ist jedoch, dass unklar ist, welcher Sozialversicherungsträger die hohen Kosten dafür übernimmt. Volksanwalt Bernhard Achitz plädiert für eine bundesweite Regelung, um nicht nur Marco, sondern auch hunderten ähnlichen Fällen in Österreich zu helfen.

Ein weiterer Beitrag in der Sendung behandelt das Thema der teuren Impfungen gegen Gürtelrose. Gürtelrose, auch Herpes Zoster genannt, ist eine schmerzhafte und ansteckende Krankheit. Eine Impfung kann vor dieser Erkrankung schützen, allerdings ist der Impfstoff sehr teuer und wird nicht von der Krankenkasse übernommen. Obwohl das Gesundheitsministerium die Impfung für Personen über 50 Jahren empfiehlt, gibt es noch keine finanzielle Unterstützung dafür. Volksanwalt Bernhard Achitz hat bereits im Dezember 2023 in "Bürgeranwalt" gefordert, dass entsprechende finanzielle Unterstützung bereitgestellt wird. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob es seitdem eine Änderung gegeben hat.

Ein weiteres Thema in der Sendung betrifft ein ungültiges Testament. Erna S. und ihr Lebensgefährte haben 20 Jahre gemeinsam in Tirol gelebt. In einem Testament wurde festgelegt, dass Frau S. nach dem Tod ihres Lebensgefährten ein Wohnungsgebrauchsrecht im gemeinsamen Haus erhalten sollte. Allerdings hatte der Mann zu diesem Zeitpunkt das Wohnungsgebrauchsrecht bereits an seinen Sohn übertragen. Offenbar ist dem Notar, bei dem das Testament erstellt wurde, dieser Sachverhalt entgangen. Nach dem Tod des Lebensgefährten weigerte sich der Sohn, Frau S. im Haus wohnen zu lassen. Frau S. klagte daraufhin den Notar auf Schadenersatz. In diesem Fall liegt nun ein erstaunliches Urteil erster Instanz vor.

Der letzte Beitrag in der Sendung handelt von einem pensionierten Wirtschaftsanwalt, der sich gegen ein Inkassoschreiben nach dem Kauf eines Produkts im Internet wehrt. Walter R., ehemaliger Rechtsanwalt, hat eine Gartenschere im Internet bestellt, aber stattdessen eine andere Ware erhalten. Trotz mehrfacher Reklamation und Beweisen für die falsche Lieferung erhielt er rund 20 Mahnschreiben und Inkassobriefe mit bedrohlichen Drohungen. In diesem Fall stellt sich die Frage, was schief gelaufen ist und was Betroffene in einer solchen Situation tun können.

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Dies sind einige der Themen, die in der kommenden Ausgabe des "Bürgeranwalts" behandelt werden. Die Sendung wird am 8. Juni 2024 um 18.00 Uhr auf ORF 2 ausgestrahlt.

Quelle: In einem Artikel von www.ots.at ist zu lesen, dass in der nächsten Ausgabe des "Bürgeranwalts" verschiedene Beiträge behandelt werden, darunter die Frage nach der Finanzierung der 24-Stunden-Intensivpflege zu Hause.

ORF

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