In einem aktuellen und brisanten Fall hat Donald Trump JPMorgan Chase und dessen CEO Jamie Dimon auf mindestens 5 Milliarden Dollar verklagt. Der Vorwurf lautet auf politisch motiviertes Debanking. In seiner Klage, die am 22. Jänner 2026 eingereicht wurde, behauptet Trump, seine Konten seien im Jahr 2021 aus politischen Gründen geschlossen worden. JPMorgan Chase hingegen weist die Vorwürfe zurück und erklärt, dass Kontoschließungen auf rechtlichen und regulatorischen Risiken basieren. Die Bank betont, dass ihre Entscheidungen nicht politisch oder religiös motiviert sind.
Der Kern der Auseinandersetzung liegt in der Behauptung Trumps, dass seine Konten nach dem Sturm auf das Kapitol ohne ausreichende Begründung und nur mit kurzer Vorwarnung beendet wurden. Dieses Phänomen, bekannt als Debanking, beschreibt den Entzug oder die Verweigerung von Bankdienstleistungen häufig ohne klare Erklärung. Damit wird der Zugang zu einem grundlegenden Infrastrukturdienst, wie dem Bankwesen, zum Streitpunkt.
Debanking in verschiedenen Kontexten
Die Thematik des Debanking betrifft nicht nur Einzelpersonen, sondern auch Organisationen und Unternehmen, die aufgrund politischer Motive von Banken ausgeschlossen werden. Wie bankrecht-ratgeber.de anmerkt, sind Bankkonten eine essentielle Voraussetzung für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Dies wird unterstrichen durch Fälle wie den des „Roten Hilfe e.V.“, dessen Konto aufgrund der Erwähnung im Verfassungsschutzbericht gekündigt werden sollte. Eine juristische Aufarbeitung zeigt, dass Banken nicht als verlängerter Arm der Nachrichtendienste agieren dürfen. Sparkassen unterliegen strengen Vorschriften, die einen sachlichen Grund für die Kündigung von Konten erfordern.
Der politische Diskurs um Debanking ist besonders aktuell. Ein Antrag der FPÖ auf ein Verbot politisch motivierter Kontokündigungen wurde im Nationalrat abgelehnt. Abgeordnete verschiedener Parteien, darunter ÖVP, SPÖ, Grüne und NEOS, führten die Vertragsfreiheit privater Unternehmen als Argument an. Dennoch bleibt die Frage offen, wie weit diese Freiheit reicht, wenn der Zugang zu Bankdienstleistungen für das wirtschaftliche Leben unerlässlich ist.
Fälle aus der Medienwelt
In Deutschland erlebte die Debanking-Praxis einen besorgniserregenden Anstieg, insbesondere bei regierungskritischen Publizisten und Medienunternehmen. So wurden seit 2020 etwa 40 Konten von solchen Organisationen gekündigt, wie multipolar-magazin.de dokumentiert. Betroffene sind unter anderem das Online-Magazin Manova, das sich mit sozialen Ungerechtigkeiten auseinandersetzt, und das Internet-Portal Apolut, das 2021 von der GLS-Bank wegen kritischer Äußerungen gegenüber der Plattform die Kontokündigung erhielt.
Ein weiteres Beispiel ist die Volksbank in Pirna, die im Frühjahr 2024 das Konto von Apolut ohne Angabe von Gründen kündigte. Diese Rückzüge geschehen häufig ohne gerichtliche Überprüfung und werfen gravierende Fragen zur Meinungsfreiheit auf. Es wird befürchtet, dass der Verfassungsschutz durch seine Hinweise auf potenzielle „Verfassungsfeinde“ Banken dazu drängt, kritische Stimmen zu unterdrücken.
Die Bundesregierung hat bislang keine Kenntnisse von den Kündigungen und betrachtet die Bankentscheidungen als privatrechtlich. Dies lässt Raum für die Diskussion, ob ein gesetzlicher Anspruch auf ein Girokonto für kritische Medien und Journalisten erforderlich sein könnte, um die Pressefreiheit zu wahren.
Diese Entwicklungen zeigen, wie der Zugang zu Bankdienstleistungen mehr und mehr zum Instrument politischer und gesellschaftlicher Teilhabe wird. Die Debatten um Debanking werfen grundsätzliche Fragen zur Vertragsfreiheit, zur Meinungsäußerung und zur Rolle von Banken in einer demokratischen Gesellschaft auf.