
Ein staatenloser Mann aus dem Libanon, der in Villach lebt, steht im Mittelpunkt eines schweren Terrorismus-Verfahrens. Ihm wird vorgeworfen, Mitglied der Terrororganisation Hamas gewesen zu sein und im Internet zu terroristischen Straftaten aufgerufen zu haben. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt macht dem Angeklagten gleich mehrere Vergehen zum Vorwurf, darunter die Unterstützung terroristischer Handlungen sowie die Billigung von Selbstmordanschlägen gegen zivile Ziele in Israel. Der Mann, der verheiratet ist und zwei Kinder hat, nutzte soziale Netzwerke wie TikTok und Instagram, um diese gefährlichen Botschaften zu verbreiten, wie ORF berichtete.
Obwohl die Beweise auf den ersten Blick klar erscheinen, bleibt der Angeklagte nach österreichischem Recht als mutmaßlich schuldig zu betrachten. Stefan Lausegger, ein Rechtsanwalt aus Graz, erklärt in der Kleinen Zeitung, dass die Unschuldsvermutung einen grundlegenden rechtlichen Schutz darstellt. Dies gilt auch für die mediale Berichterstattung über den Täter, bei der Redaktionen sorgfältig abwägen müssen, ob sie unverpixelte Bilder verwenden oder nicht. Im Fall von Villach hat die Polizei die Öffentlichkeit sogar um Zurückhaltung gebeten, um laufende Ermittlungen nicht zu gefährden.
Eine potenzielle Komplikation könnte eine zukünftige Klage des Täters gegen Medien sein, sollte der Verdacht als unbegründet herausgestellt werden. Solche Klagen sind in der Praxis nicht unüblich und können Entschädigungen für erlittene Kränkungen nach sich ziehen. Daher ist die Handhabung der Unschuldsvermutung nicht nur für die Täter selbst, sondern auch für die Opfer und deren Angehörige von Bedeutung, insbesondere wenn es darum geht, ihre Identität zu schützen und verbalen Übergriffen in sozialen Medien vorzubeugen.
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