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Schadenersatz bei Wasserrohrbruch unter Auto? Bürgeranwalt klärt auf.

Im Rahmen der Sendung "Bürgeranwalt" thematisiert Peter Resetarits verschiedene Fälle von Rechtsstreitigkeiten und Unfällen, bei denen möglicherweise Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können. In einem konkreten Fall geht es um einen Wasserrohrbruch, der große Schäden an geparkten Autos verursacht hat. Eine Familie in Ottakring musste feststellen, dass die Versicherung der Magistratsabteilung 31, Wiener Wasser, den entstandenen Schaden am Fiat 500 nicht übernimmt. Volksanwältin Gaby Schwarz ist jedoch der Meinung, dass Schadenersatz geleistet werden sollte.

Ein weiterer Beitrag thematisiert das Problem, dass der Winterdienst der Straßenverwaltung den Schnee von der Straße immer wieder auf die bereits geräumten Gehsteige wirft. Laut Straßenverkehrsordnung sind die Eigentümer:innen einer Liegenschaft verpflichtet, den Schnee zu räumen und zu streuen. Die Volksanwaltschaft beschäftigt sich mit einem Fall in Pressbaum, der repräsentativ für das Problem vieler Hausbesitzer:innen in Österreich ist.

Des Weiteren wird der Fall eines unverschuldeten Motorradunfalls behandelt, bei dem die Haftpflichtversicherung des schuldigen Lenkers nur einen Bruchteil der Behandlungskosten erstattet hat. Eine Frau namens Frau L. hat sich in diesem Zusammenhang an die Redaktion gewandt und um Hilfe gebeten.

In der folgenden Tabelle werden die drei Fälle des Beitrags zusammengefasst:

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Fall Beschreibung
Wasserrohrbruch unter einem Auto Ein Wasserrohrbruch in Wien hat Schäden an geparkten Autos verursacht. Die Versicherung der Magistratsabteilung 31, Wiener Wasser, lehnt eine Übernahme der Kosten ab. Volksanwältin fordert Schadenersatz.
Schnee am Gehsteig Winterdienst wirft Schnee von der Straße immer wieder auf den geräumten Gehsteig. Eigentümer:innen müssen den Schnee entfernen. Volksanwaltschaft behandelt Fall in Pressbaum.
Unverschuldeter Motorradunfall Haftpflichtversicherung des schuldigen Lenkers erstattet nur einen Bruchteil der Behandlungskosten nach einem Motorradunfall. Frau L. bittet um Hilfe.

Es bleibt abzuwarten, wie die Volksanwaltschaft und eventuell weitere zuständige Stellen die Fälle behandeln und ob Schadenersatzansprüche durchgesetzt werden können. Die Sendung "Bürgeranwalt" wird am 2. März um 18.00 Uhr in ORF 2 ausgestrahlt.



Quelle: ORF / ots

ORF

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