
Im Oktober letzten Jahres wurde der Lärm eines Hahns in Perchtoldsdorf zum Gesprächsthema in den Medien. Der Hahn „Kiki“ störte die ruhige Arbeitsatmosphäre einer benachbarten Anwaltskanzlei erheblich, indem er bis zu 30 Mal in einer einzigen Viertelstunde laut krähte. Gespräche mit dem wirthaltenden Ehepaar blieben erfolglos, und als Folge dessen drohten die Anwälte mit rechtlichen Konsequenzen in Form einer Unterlassungsklage. Die Situation hat sich nun zu einem Gerichtstermin entwickelt, der am Dienstag, dem 25. März um 12:10 Uhr, am Bezirksgericht Mödling stattfinden wird, wie die NÖN berichtete.
Im Mittelpunkt dieser nicht alltäglichen Verhandlung steht die „tierische“ Unterlassungsklage, die sich aus der Hühnerhaltung und dem wiederholten Krähen des Hahns ergibt. Die Nachbarn haben nun die Möglichkeit, in einem rechtlichen Rahmen klarzustellen, wie viel Lärm ein Hahn machen darf, ohne die Nachbarschaft zu stören. Die Hühnerhaltung selbst bleibt ebenfalls ein heißes Thema unter den Anwohnern, da diese Vorfälle bereits für Aufsehen gesorgt haben, wie auch NOEN festhält.
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