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Pensionierter Polizist vor Gericht: Nazi-Propaganda im Internet!

Am Montag stand ein pensionierter Polizist in Graz vor Gericht, weil er über einen Zeitraum von acht Jahren nationalsozialistische Inhalte in sozialen Medien geteilt haben soll. Der Angeklagte wurde beschuldigt, den Holocaust geleugnet und Adolf Hitler verherrlicht zu haben. Staatsanwältin Alexandra Ibler betonte in ihrem Plädoyer, dass der 64-Jährige, der bis 2015 noch aktiv war, gezielt Nazi-Propaganda verbreitete. Dies geschah sowohl durch das Teilen von Postings, die behaupteten, dass die Bedingungen in Auschwitz positiv waren, als auch durch das Verbreiten von Nachrichten, die die Massenmorde an Juden als Lüge darstellten, wie der Kurier berichtete.

Der Angeklagte rechtfertigte sich mit dem Hinweis auf sein historisches Interesse und erklärte, er habe die meisten Beiträge nicht genau gelesen. „Ich habe nur die Titel gesehen und sie geteilt“, äußerte er sich vor Gericht. Dies stieß jedoch auf Skepsis, da die Richterin Julia Noack klarstellte, dass das Teilen solcher Inhalte eine Verantwortung mit sich bringt. Der Verteidiger stellte den Mann als Marinehistoriker dar, der lediglich auf die Schicksale aller Kriegsopfer aufmerksam machen wollte, wie die Krone informierte. Trotz dieser Argumentation fand das Gericht problematische Inhalte in seinen Chats, darunter Postings über die Rheinwiesenlager, wo deutsche Soldaten unter unhygienischen Bedingungen gefangen gehalten wurden.

Holocaust-Leugnung als Straftat

Die Anklägerin machte deutlich, dass die Leugnung des Holocausts keine historische Debatte darstellt, sondern eine Straftat ist. Besonders deutliche Beispiele für die Inhalte des Angeklagten umfassten Artikel, die behaupteten, deutsche Leichen seien fälschlicherweise als jüdisch ausgegeben worden. Der Angeklagte war der Meinung, dass diese Ansichten nicht von ihm stammten, sondern von den veröffentlichten Artikeln, auf die er sich bezog. Trotz seiner Erklärung, dass er die Nachrichten in kurzer Zeit teilte und daher die Inhalte nicht genau überprüfte, hält das Gericht an der Dringlichkeit des Themas fest. Ein Urteil wird für den späten Nachmittag erwartet.

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Graz, Österreich
Beste Referenz
krone.at
Weitere Quellen
kurier.at

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