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ORF-Haushaltsabgabe bis 2029 eingefroren: Was bedeutet das für uns?

Am 25. März 2025 wurde einem neuen Beschluss des Verfassungsausschusses des Nationalrats zugestimmt, welcher die ORF-Haushaltsabgabe bis Ende 2029 einfriert. Ab 2024 wird die GIS-Gebühr auf eine monatliche Haushaltsabgabe von 15,30 € umgestellt, die jeder österreichische Haushalt entrichten muss. Der Beschluss, der mit Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS ins Plenum geschickt wurde, sind Teil einer umfassenden Novelle zum ORF-Gesetz, die aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) notwendig wurde. Dieses hatte Teile des bisherigen ORF-Gesetzes als verfassungswidrig erklärt.

Das zentrale Problem der verfassungsrechtlichen Überprüfung betraf den übermäßigen Einfluss der Regierung auf den Stiftungsrat und den Publikumsrat, was die Unabhängigkeit des ORF gefährdet. Damit die Veränderungen rechtzeitig in Kraft treten, muss das Gesetz bis Ende 2023 neu geregelt werden. Der VfGH stellte zudem fest, dass der Grund für die Unwirksamkeit der Stiftungsräte in der ungenauen Definition der Anforderungen für deren Bestellung lag. Zukünftig darf die Regierung nicht mehr Stiftungsräte bestellen als der Publikumsrat, der aus 30 Mitgliedern besteht und die Einhaltung des ORF-Gesetzes überwacht.

Änderungen in der Gremienbesetzung

Geplant ist auch eine Reduzierung der von der Regierung bestellten Stiftungsräte von neun auf sechs Mitglieder. Im Gegensatz dazu kann der Publikumsrat künftig seine Mitgliederanzahl von sechs auf neun erhöhen. Diese Reformen sollen die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stärken und sicherstellen, dass die Auswahl der Stiftungsräte transparent erfolgt. Interessentensuchen müssen künftig öffentlich ausgeschrieben werden, was die fachliche Qualifikation der Bewerber in den Fokus rückt, wie Vizekanzler Andreas Babler betonte.

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Der Stiftungsrat ist für die Wahl des ORF-Generaldirektors und die Genehmigung von Finanzplänen zuständig. Die neuen Bestimmungen führen zudem zur Neubesetzung des Stiftungsrates und des Publikumsrates nach dem Inkrafttreten der Reformen, mit einer neuen Funktionsperiode, die am 17. Juni 2025 beginnt. Kritik an der Gesetzesnovelle kommt besonders von der FPÖ, welche die vollständige Abschaffung der ORF-Haushaltsabgabe fordert, jedoch keine Mehrheit für ihre Vorschläge findet. Auch die Grünen äußern Bedenken und fordern eine stärkere Unabhängigkeit sowie Geschlechterparität in den ORF-Gremien.

Auswirkungen auf die Medienlandschaft

Die zeitlichen Vorgaben des VfGH führen dazu, dass das ORF-Gesetz eine grundlegende Reform durchlaufen muss, die möglicherweise weitreichende Veränderungen in der Medienlandschaft zur Folge haben wird. Der Beschluss könnte neue Standards für die Governance des ORF setzen und die Abhängigkeit von politischen Einflüssen verringern. Für die aktuelle Besetzung der ORF-Gremien, die im Frühjahr 2022 ihren Dienst antrat, könnte dies einschneidende Veränderungen bedeuten, da durch die Reformen ihre Amtszeiten verkürzt werden könnten.

Abschließend kann gesagt werden, dass die Reformen am ORF-Gesetz, ausgelöst durch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, eine Reaktion auf die geforderte Stärkung der Unabhängigkeit der Medien darstellen. Mit einer Neuregelung bis zum Jahresende 2023 in Sicht, zielt der Gesetzentwurf darauf ab, sowohl die finanzielle Basis des ORF zu sichern als auch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftssicher zu gestalten. OTS berichtet, dass sich die politischen Akteure weiterhin zu Wort melden, während eine Lösung für die angesprochenen Herausforderungen dringend gesucht wird. Der Weg zu einem reformierten ORF könnte also von zahlreichen weiteren Diskussionen begleitet werden.

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Gesetzgebung
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Burgenland, Österreich
Beste Referenz
ots.at
Weitere Quellen
kontrast.at

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