Ab dem 1. Januar 2025 wird in Klagenfurt ein bedeutender Schritt zur Regelung der Parkgebühren für Elektroautos und Wasserstofffahrzeuge eingeführt. Wie oe24.at berichtet, entfällt die bisherige Gebührenbefreiung für Fahrzeuge, die rein elektrisch oder mit Wasserstoff betrieben werden, in den gebührenpflichtigen Kurzparkzonen der Stadt. Dies betrifft auch die Zeit, in der diese Autos an Ladesäulen angeschlossen sind. Ab dann müssen auch Halter von E-Autos in der Stadt für das Parken bezahlen.
Die Parkgebühren betragen dabei in Klagenfurt 90 Cent für die erste Stunde, gefolgt von weiteren 90 Cent für jede angefangene halbe Stunde. Es gibt lediglich die Möglichkeit, für die ersten 15 Minuten kostenlos zu parken, jedoch muss dafür der genaue Abstellzeitpunkt minutengenau angegeben werden. Die Gebührenpflicht ist von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr sowie samstags von 8 bis 12 Uhr aktiv; an Sonn- und Feiertagen entfällt die Gebührenpflicht. Zusatzinformationen über die Änderungen werden von der Stadt sowohl auf sozialen Medien als auch auf ihrer offiziellen Homepage mein-klagenfurt.at bereitgestellt.
Neue Regelungen im Parken
Zudem sind die Nachweispflichten für Parkverweildauer in Klagenfurt klar: Die Gebührenpflicht gilt auch für das Aufladen der Fahrzeuge an E-Ladestationen, was die bisherigen Vorteile für Besitzer von Elektrofahrzeugen erheblich einschränkt. Die Stadtverwaltung informiert auch aktiv durch die Verteilung von Informationsflyern, die von Mitarbeitern des Österreichischen Wachdienstes an geparkte E-Autos angebracht werden. Dieser Schritt könnte einige Fahrer vor unerwartete Kosten stellen, wie verschiedene Medienberichte bereits hervorhoben.
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