Am Landgericht Köln fand heute der zweite Verhandlungstag im Rechtsstreit zwischen Oliver Pocher und Christian Düren statt. Im Zentrum des Konflikts steht ein privates Video, das Pocher als Erpressung ansieht. Der Komiker wirft Düren vor, ein Video eines Streits mit seiner Ex-Frau Amira Aly genutzt zu haben, um Druck auf ihn auszuüben. Düren, der seit Jänner 2024 mit Aly liiert ist, dementiert die Vorwürfe vehement.

Beim ersten Verhandlungstag erklärte Düren, das Video lediglich mit Aly besprochen und anschließend gelöscht zu haben. Für den zweiten Verhandlungstag wurden zwei prominente Zeugen per Video zugeschaltet: Annemarie Carpendale und Pierre Uebelhack, die beide Verbindungen zur TV-Branche haben und die Situation im Gerichtssaal mitverfolgen. Carpendale, die mit Düren die ProSieben-Sendung „taff“ moderiert, betonte, dass sie das Video nicht kenne und nur davon gehört habe. Sie stellte klar, dass sie und Düren zwar Arbeitskollegen seien, aber keine persönlichen Freunde.

Die Zeugenbefragungen

Uebelhack bestätigte, dass auch er über die Existenz des Videos informiert wurde, es jedoch nie gesehen habe. Ein weiterer Zeuge, Georg Kappenstein, ergänzte, dass er ebenfalls nur Kenntnis von dem Video habe, ohne es jemals angesehen zu haben. Während der Verhandlung kam es zu hitzigen Wortgefechten zwischen den Anwälten, eine Einigung blieb jedoch aus. Der Streit beschäftigt nicht nur die beiden Parteien, sondern wirft auch Fragen nach ethischen und rechtlichen Grenzen in der Berichterstattung auf.

In einem weiterführenden Kontext hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits in einem früheren Urteil entschieden, dass Medien nur eingeschränkt über Erpressungen mit intimen Aufnahmen berichten dürfen. Die Berichterstattung kann die Privatsphäre der Betroffenen unzulässig beeinträchtigen. Dies gilt insbesondere, wenn Medien die Verfügbarkeit entsprechender Aufnahmen im Internet thematisieren, was als eine Art „Anlockwirkung“ gewertet werden kann. Pocher könnte aus diesem rechtlichen Rahmen heraus versuchen, gegen die Veröffentlichungen vorzugehen, die den Streit noch weiter anheizen könnten.

Der Hintergrund des Streits

Der Zivilprozess zwischen Pocher und Düren ist nicht nur eine juristische Auseinandersetzung, sondern auch ein Exempel für die Herausforderungen, die Prominente in der heutigen Medienlandschaft erleben. So war Pocher bereits in der Vergangenheit in ähnliche Streitigkeiten verwickelt, bei denen es um die Grenze von Privatsphäre und öffentlichem Interesse ging. Der aktuelle Fall verdeutlicht, wie verletzlich sich Unterhaltungsfiguren im digitalen Zeitalter fühlen können, wenn private Momente ungewollt öffentlich gemacht werden.

Die Medienberichterstattung rund um den Prozess wird mit Spannung verfolgt, besonders da es sich um einen Fall handelt, der auch über die Grenzen der Unterhaltung hinausgeht und in die Mysterien von rechtlichen Ansprüchen und der Wahrung der Privatsphäre eindringt.