KulturMedien

Gefängnisdrohung wegen Grundrechtsverletzung: Fallstudien zur ‚Unverletzlichkeit des Eigentums’ bei ‚Am Schauplatz Gericht‘

Wer darf unter welchen Umständen fremden Grund betreten oder sogar mit dem Auto befahren? Diese Frage steht im Mittelpunkt der neuesten Ausgabe von "Am Schauplatz Gericht", mit dem Titel "Nicht über meinen Grund". Die Sendung, die von Kristina Schmidt-Labenbacher, Sabine Zink und Maria Zweckmayr gestaltet wurde, beschäftigt sich mit dem Grundrecht der "Unverletzlichkeit des Eigentums".

In einem der Fälle geht es um Familie X., die das Grundstück ihres Nachbarn betreten muss, um ihre Hausfassade zu sanieren. Obwohl sie einen Bescheid erhalten haben, der ihnen erlaubt, den Grund zu nutzen, verhindert der Nachbar die Arbeiten. Der Konflikt eskalierte sogar bis vor das Strafgericht.

Ein weiterer Fall handelt von Herrn T., der zwei Grundstücke am Ende einer kleinen Straße in Vöcklamarkt besitzt, von denen eines einem Nachbarn gehört. Er hat nur das Fahrtrecht zu einer der Liegenschaften, während der Nachbar versucht, ihm den Zugang zu seinem zweiten Grundstück zu verweigern. Diese Situation birgt das Potenzial für weitere Eskalation.

Der dritte Fall, den die Redaktion in dieser Ausgabe aufgenommen hat, betrifft die ungewöhnliche Vorgehensweise einer Versicherung. Das Haus von Familie R. in Abtenau ist abgebrannt, aber ein von der Staatsanwaltschaft beauftragtes Gutachten hat keine Schuld der Hausbesitzer festgestellt. Dennoch weigert sich die Hausversicherung, den Schaden in Höhe von fast 1,4 Millionen Euro zu begleichen.

https://fleischundco.at/

Die Ausgabe von "Am Schauplatz Gericht" mit dem Titel "Nicht über meinen Grund" wird am 13. Juni um 21.05 Uhr auf ORF 2 und ORF ON ausgestrahlt. Die Sendung sowie weitere Folgen der Reihe sind auf ORF ON verfügbar.

Quelle: www.ots.at

ORF

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"