
Die FPÖ geht vor Gericht gegen Florian Klenk, dem Chefredakteur des ‚Falter’. Hintergrund der Auseinandersetzung ist ein Instagram-Post von Klenk, in dem er ein Video von FPÖ-Chef Herbert Kickl beim Neujahrstreffen geteilt und mit einem ‚Falter’-Slogan sowie einem Abo-Link versehen hat. Dies sieht die FPÖ als klare Urheberrechtsverletzung und verlangt von Klenk eine Entschädigung in Höhe von 47.500 Euro. „Die FPÖ hat keine Rechtsverletzung festgestellt”, entschuldigte sich Klenk und erklärte, dass er das Video lediglich im Rahmen üblicher Social-Media-Praktiken geteilt habe, wie auch schon Kosmo berichtete.
Rechtsstreit um Urheberrechte
Die FPÖ argumentiert, dass die Verwertungsrechte an dem Video, das im Auftrag der Partei produziert wurde, ausschließlich bei ihr liegen. Laut deren Rechtsanwalt ist Klenk für die Verwendung des Materials nicht berechtigt, da der Post die urheberrechtlich geschützte Botschaft der Partei verfälscht. Im Gegensatz dazu sieht Klenk in diesem Vorwurf eine Gefährdung für die gängigen Gepflogenheiten im Social Media. Er plant, gegen die Klage zu kämpfen, und sieht die Vorwürfe als Angriff auf die freie Meinungsäußerung im Internet.
Zusätzlich zur Schadenersatzforderung besteht die Klage auch auf Unterlassung sowie weltweit die Veröffentlichung des Urteils, was den Rechtsstreit weiter anheizt. Die Entwicklung dieses Falls könnte wichtige rechtliche Präzedenzfälle für zukünftige Urheberrechtsfragen in sozialen Medien schaffen, was die Situation umso brisanter gestaltet.
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