Ein DHL-Zusteller sorgt derzeit in den sozialen Medien für Begeisterung, nachdem er aus Rücksichtnahme nicht bei einem Kunden geklingelt hat. In Ostfildern, Baden-Württemberg, hinterließ der Paketzusteller einen Hinweis auf einer Benachrichtigungskarte mit der Notiz: „Ich habe nicht geklingelt, da ich nicht wusste, ob das Baby schläft.“ Diese durchdachte Geste traf auf sehr positive Resonanz und wurde als „endlich mal eine gute Begründung“ gefeiert. Die Initiative des Lieferanten, nicht zu klingeln und die Ruhe des Babys zu respektieren, kommt bei den Nutzern gut an, wie zahlreiche Kommentare im Internet belegen, unter anderem: „Lieben wir“ und „Awww, der ist lieb“.
Diese Geschichte scheint nicht nur für gute Stimmung zu sorgen, sondern wirft auch Fragen über die Rechte und Pflichten der Empfänger auf. Wenn ein Paketboten nicht persönlich an der Tür klingelt, können Empfänger auch Ansprüche geltend machen. Daher ist es interessant zu wissen, dass Pakete, die nicht zugestellt werden können, oft zur Abholung in die nächstgelegene Filiale gebracht werden. Wie alleantworten.de erklärt, entstehen hierdurch häufig Lieferverzögerungen, da die Pakete zunächst in einer Postfiliale abgegeben werden und auf ihren Versand zum Paketzentrum warten müssen. In der Regel bleiben die Pakete dort bis zu sieben Werktage lagernd.
Die Geschichte des problemlosen Zustellers reiht sich ein in eine Reihe von positiven Erlebnissen, die immer wieder in den sozialen Medien geteilt werden. Die Beispiele zeigen, dass es trotz der alltäglichen Herausforderungen im Paketdienst auch liebevolle und verantwortungsvolle Menschen gibt, die mit überlegten Handlungen Freude verbreiten und die Interessen ihrer Kunden im Blick haben.
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