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Biden begnadigt Sohn Hunter: Ein politisches Drama entfaltet sich!

US-Präsident Joe Biden hat kurz vor dem Ende seiner Amtszeit eine umstrittene Begnadigung für seinen Sohn Hunter Biden ausgesprochen. Diese Entscheidung fiel, nachdem Hunter Biden wegen Steuerhinterziehung und illegalem Waffenbesitz angeklagt war. Diese Begnadigung bedeutet, dass Hunter nicht für diese Vergehen verurteilt werden kann und somit auch einer möglichen Freiheitsstrafe entgeht, wie die Kronen Zeitung berichtete. Der Zeitpunkt der Begnadigung ist besonders bemerkenswert, da das Strafmaß in seinem Prozess am 12. Dezember bekanntgegeben werden sollte, was nun voraussichtlich entfallen wird.

Politische Kontroversen und Reaktionen

Biden begründete die Begnadigung damit, dass sein Sohn "selektiv und unfair verfolgt" werde. Er betont, Hunter sei "anders behandelt" worden als andere, die ähnliche Verbrechen begangen haben. Biden erklärte weiter, er sei der Meinung, dass der Prozess von politischem Druck beeinflusst wurde, was nach seiner Auffassung zu einem Justizirrtum geführt habe. Seine Erklärung stieß auf Widerstand, insbesondere von Donald Trump, der die Begnadigung in sozialen Medien als "Missbrauch und Justizirrtum" bezeichnete und anscheinend ähnliche Schritte in Erwägung zieht, um seinen Anhängern zu helfen, die während des Kapitol-Sturms verhaftet wurden, wie der Spiegel berichtete.

Die Begnadigung deckt nicht nur die derzeitigen Anklagen ab, sondern auch alle möglichen Bundesverbrechen, die Hunter Biden zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 1. Dezember 2024 begangen haben könnte. Dies umfasst unter anderem seine Aktivitäten bei dem ukrainischen Gasunternehmen Burisma sowie weitere internationale Geschäfte, die in der Vergangenheit gegen ihn untersucht wurden. Biden appelliert an das Verständnis der Öffentlichkeit für die Entscheidung eines Vaters, der sowohl als Präsident als auch als Familienmitglied handeln muss.

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Was ist passiert?
Betrug
Genauer Ort bekannt?
Washington, D.C., USA
Beste Referenz
krone.at
Weitere Quellen
spiegel.de

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