Aufregung in Wolfsberg: FPÖ-Politikerin bei Blitz-Abwahl überrascht!

Aufregung in Wolfsberg: FPÖ-Politikerin bei Blitz-Abwahl überrascht!

Wolfsberg, Österreich - In einer überraschenden Entscheidung wurde die FPÖ-Politikerin Theuermann aus dem Wolfsberger Gemeinderat abgewählt. Diese Abwahl kam für sie unerwartet, da sie erstmals am Rande einer Bundesratssitzung und durch Medien von dem Vorgang erfuhr. Die Entscheidung zur Abwahl fand statt, obwohl der Gemeinderat aus fünf ordentlichen Mandataren bestehen sollte. Kritische Stimmen zur Abstimmung erheben sich, da in der Sitzung nur zwei Mandatare, Schüssler und Schrammel, stimmberechtigt waren, während die anderen Mandatare abwesend waren: einer im Bundesrat, eine Mandatarin krank und ein weiterer beruflich verhindert.

Schüssler und Schrammel beschlossen in dieser Sitzung, für die Abwahl von Theuermann zu stimmen und wählten Schüssler zum neuen Stadttrat. Die Gemeindeaufsicht bestätigte inzwischen den Eingang einer Beschwerde, die sich auf den Ablauf der Abwahl bezieht. Diese Untersuchung wird gegenwärtig geprüft und soll am kommenden Montag der Stadtgemeinde Wolfsberg übermittelt werden. Die Gemeinde hat nun zwei Wochen Zeit, um zu der Causa Stellung zu nehmen.

Wahlen und Mandatsverteilung in Wien

Der Wiener Gemeinderat, der aufgrund der hohen Einwohnerzahl 100 Sitze hat, wird in der Regel alle fünf Jahre gewählt, jedoch sind vorzeitige Neuwahlen möglich. Die Wahlbeteiligung betrug in diesem Jahr rund 62,7 Prozent. Für die Wahl gelten die Prinzipien der Verhältniswahl, wobei die Mitglieder des Gemeinderates von den wahlberechtigten Bürgern gewählt werden.

Wahlrecht und Anforderungen

Die Wahlgrundsätze in Österreich legen fest, dass sowohl aktive als auch passive Wahlberechtigung für die Teilnahme an Gemeinderatswahlen erforderlich ist. Alle österreichischen Staatsbürger und nicht österreichische EU-Bürger, die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, sind aktiv wahlberechtigt, sofern sie ihren Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde haben und mindestens 16 Jahre alt sind.

Für die passive Wahlberechtigung müssen die Kandidaten österreichische Staatsbürger oder, unter bestimmten Voraussetzungen, auch nicht österreichische EU-Bürger sein. Die Voraussetzungen für den Wohnsitz können je nach Bundesland variieren. Informationen über die genauen Fristen und Verfahren für die Stimmabgabe, einschließlich Briefwahl, sind auf den Webseiten der jeweiligen Landesregierung verfügbar.

Die aktuelle Debatte rund um die Abwahl in Wolfsberg zeigt, wie sensibel und dynamisch die politische Landschaft in Österreich ist und macht deutlich, dass die Abläufe innerhalb der Gemeinderäte stets einer genauen Betrachtung bedürfen.

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OrtWolfsberg, Österreich
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