Harrislee/Handewitt/Oeversee (ots)
In einer beachtlichen Serie von Polizeikontrollen haben Bundespolizisten innerhalb eines einzigen Tages drei Autofahrer ohne gültigen Führerschein festgestellt. Jeder der Kontrollierten sah sich einem Strafverfahren gegenüber, weil ihnen die Weiterfahrt untersagt wurde.
Die erste Kontrolle fand in Harrislee statt, wo die Beamten einen Mercedes anhielten. Der 36-jährige Fahrer wies sich zwar korrekt aus, doch als er seinen Führerschein vorzeigen sollte, war das nicht möglich. Eine Überprüfung im Fahndungssystem ergab schnell, dass er keine Fahrerlaubnis besaß. Dies führte unmittelbar zur Einleitung eines Strafverfahrens und der Aufforderung, das Fahrzeug nicht weiter zu nutzen.
Zweites Auto ohne Fahrerlaubnis
Etwa 45 Minuten später zog eine Streife in Oeversee einen VW Golf wegen unsicherer Fahrweise und übermäßig langsamer Geschwindigkeit aus dem Verkehr. Die 48-jährige Fahrerin konnte ebenfalls keinen Führerschein vorlegen. Die Untersuchung ergab, dass sie sich in einer sechsmonatigen Führerscheinsperre befand. Auch ihr wurde die Weiterfahrt verwehrt und sie wurde von einer Verwandten abgeholt, während die Polizei die notwendigen Schritte für ein weiteres Strafverfahren einleitete.
In der dritten Kontrolle, die gegen 00:30 Uhr in Gottrupel stattfand, hielten die Beamten einen VW Crafter an. Auch hier konnte der 32-jährige Fahrer keinen Führerschein vorzeigen, und die Ermittlungen zeigten, dass ihm dieser seit 2020 entzogen worden war. Auch in diesem Fall wurde die Weiterfahrt untersagt und ein Strafverfahren eingeleitet.
Diese Vorfälle unterstreichen die Wichtigkeit der Verkehrssicherheit und die Maßnahmen der Bundespolizei, die sicherstellen, dass nur Personen mit gültiger Fahrerlaubnis am Straßenverkehr teilnehmen. Eine solche Durchsetzung von Verkehrsregeln trägt nicht nur zur Sicherheit der geltenden Gesetze bei, sondern schützt ebenfalls die anderen Verkehrsteilnehmer. Die Bundespolizei machte klar, dass sie weiterhin wachsam bleibt, um derartige Verstöße schnell zu erkennen und zu ahnden. Details zu diesen Vorfällen sind auf www.presseportal.de nachzulesen.
Details zur Meldung