In einem brisanten Fall hat die Bundesanwaltschaft am 20. September 2024 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München Anklage gegen die 27-jährige deutsche Staatsangehörige Hanna S. erhoben. Die Ermittler verdächtigen sie, Mitglied einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung zu sein, die gewaltsame Angriffe auf Personen des rechten politischen Spektrums verübt hat.
Die Anklage umfasst schwerwiegende Vorwürfe, darunter versuchten Mord sowie gefährliche Körperverletzung. Die Begründung für diese Anschuldigungen ist, dass Hanna S. und andere Mitglieder der Vereinigung einen aggressiven Ansatz zur Verfolgung ihrer Gegner gewählt haben. Sie schlossen sich spätestens Anfang Februar 2023 einer militanten Gruppierung an, die eine klare Ablehnung des demokratischen Rechtsstaates propagiert.
Hintergründe der Gewaltakte
Die linksextremistische Vereinigung hatte es sich zum Ziel gesetzt, mit Gewalt gegen Menschen aus dem rechten Spektrum vorzugehen. Die Ermittlungen verdeutlichen, dass die Gruppe während des sogenannten „Tags der Ehre“ in Budapest, der jedes Jahr von Rechtsextremisten zur Feier von historischen Ereignissen abgehalten wird, aktiv wurde. Im Februar 2023 kam es dort zu mindestens fünf Angriffen auf Personen, die als „rechts“ wahrgenommen wurden. Hanna S. war direkt an zwei Übergriffen auf öffentliche Plätze beteiligt.
Bei dem ersten Vorfall am 10. Februar 2023 attackierte die Gruppierung einen Mann, indem sie ihn mit einem Teleskopschlagstock zu Boden brachte. Die Situation eskalierte rasch, als mehrere Mitglieder der Gruppe mit verschiedenen Schlagwerkzeugen auf das Opfer einprügelten, wodurch es zu schweren Kopfverletzungen kam, die potenziell tödlich hätten sein können.
Am darauffolgenden Tag, dem 11. Februar 2023, wiederholte sich das Szenario. Zwei weitere Opfer wurden mit Schlagstöcken und einem kleinen Hammer angegriffen. Die Täter setzten Pfefferspray ein und verursachten so zahlreiche Verletzungen, darunter mehrere Kopfplatzwunden und Prellungen. Die brutal durchgeführten Angriffe werfen Fragen zur Sicherheit und zur Rolle der extremistischen Gruppierungen im politischen Diskurs Deutschlands auf.
Die Festnahme von Hanna S. erfolgte am 6. Mai 2024, und sie befindet sich seither in Untersuchungshaft. Die Anklage und die damit verbundenen Gewaltakte sind Teil umfangreicherer Ermittlungen zu den Aktivitäten extremistisch motivierter Gruppen in Deutschland und Europa. Der Fall beleuchtet die Gefahren, die von diesen Organisationen ausgehen, und die Notwendigkeit einer konsequenten Strafverfolgung.
Diese Entwicklungen sind ein ernst zu nehmendes Signal an die Gesellschaft, dass Gewalt und Extremismus in jeder Form nicht toleriert werden sollten. Details zu diesem Fall und den Vorwürfen sind in der offiziellen Anklageschrift dargelegt und werden im Rahmen des Gerichtsverfahrens weiter untersucht, wie www.generalbundesanwalt.de berichtet.
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