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Warnung! Rückruf für Wasabi Erdnüsse: Lebensgefahr durch Allergene!

Achtung, Snack-Liebhaber: Das Bundesamt warnt vor dem Verzehr der Wasabi Erdnüsse von Menken Orlando, da möglicherweise allergenes Senf enthalten ist – ein Risiko, das vor allem Allergiker betrifft!

Dortmund – In einer wichtigen Warnung für Verbraucher hat das Bundesamt vor dem Verzehr eines Snacks des Herstellers Menken Orlando geraten. Der Grund? Ein gesundheitliches Risiko, das durch das nicht gekennzeichnete Allergen Senf entstehen kann. Besonders Allergiker müssen hier aufmerksam sein, da der Verzehr dieses Produktes ernsthafte Reaktionen hervorrufen kann. Bei Allergikern können die Symptome von Juckreiz über Schwellungen bis hin zu Übelkeit und sogar lebensbedrohlichen allergischen Schocks reichen.

Das Produkt, um das es sich handelt, ist der asiatische Snack „Wasabi Erdnuss“ (TAO). Die Rückrufaktion erfolgt, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass Senf in dem Snack enthalten ist, ohne dass dies auf der Verpackung angegeben wurde. Diese Information wurde in einer offiziellen Mitteilung des Herstellers bekräftigt.

Details zum Rückruf und betroffenen Produkten

Die Rückrufaktion umfasst dieser Snack, der in Norma-Filialen verkauft wird. Der Artikel wird konkret als „Asiatischer Snack – Wasabi Erdnuss (TAO)“ bezeichnet. Für alle, die möglicherweise diesen Snack in ihrem Haushalt haben, sind hier die wichtigsten Details:

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  • Betroffenes Produkt: Asiatischer Snack – Wasabi Erdnuss (TAO)
  • Grund des Rückrufs: Allergene (Senf)
  • Hersteller: Firma Menken Orlando
  • Betroffene Bundesländer: Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen
  • Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 23. März 2025
  • Chargen-Nummer: 24254
  • Verpackungseinheit: 150 Gramm

Wer diesen Snack noch besitzt, wird dringend aufgefordert, ihn nicht zu konsumieren. Stattdessen können Kunden das Produkt in jeder Norma-Filiale zurückgeben, selbst ohne Kassenbon, und erhalten den Kaufpreis zurückerstattet.

Die Verbraucherzentrale betont, dass Kunden ein Recht auf einwandfreie Produkte haben. Bei Problemen sollten sie sich zunächst an den Lebensmitteleinzelhändler wenden. Um eine eventuelle Gefährdung der Gesundheit zu vermeiden, empfiehlt es sich, Betroffene über diesen Rückruf zu informieren und notwendige Maßnahmen zu ergreifen, um das Produkt sicher zu entsorgen.

Für weiterführende Informationen zu diesem Thema und den Rückruf, kann der Artikel auf www.ruhr24.de nachgelesen werden.

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