In einer dramatischen Wende im Leipziger Kriminalitätsfall wurde eine 22-jährige Frau, die für eine Serie von Raubüberfällen verantwortlich ist, in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen. Kristina F. gab vor Gericht an, dass sie in nur sieben Tagen dreimal zuschlug, darunter ein Überfall auf eine Tankstelle, bei dem sie 645 Euro erbeutete, und eine Bedrohung einer Lottogeschäftsangestellten mit einem Küchenmesser. Ihr Motiv: Geld für eine Augenoperation und Drogen wie Crystal und Cannabis. Das Gericht stellte von Anfang an klar, dass aufgrund psychischer Probleme eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus notwendig sei, was seit dem Urteil als rechtskräftig gilt, berichtet die LVZ.
Im Gegensatz dazu erfährt ein weiteres kriminelles Duo, Kristina und Alexandre Z., eine ganz andere Art von Strafverfolgung. Diese wurden in Berlin als zentrale Akteure einer Bande verurteilt, die ein weitreichendes System der Arbeitsausbeutung etabliert hatte. Die Sondereinheit BAO "Obelisk" deckte ein internationales Netzwerk auf, das über 1.800 osteuropäische Leiharbeiter unter falschen Vorgaben nach Deutschland schleuste. Das Paar lebte bis zu ihrer Flucht in luxuriösem Lebensstil und wurde für eine Vielzahl von Straftaten, einschließlich Steuerhinterziehung, verurteilt. Ihre Flucht in die USA, wo sie nun mit internationalem Haftbefehl gesucht werden, zeigt das Ausmaß ihrer kriminellen Machenschaften, wie rbb24 berichtet. Die Staatsanwaltschaft sieht gute Erfolgsaussichten für die Bestätigung des Urteils durch den Bundesgerichtshof, und die Fahndung nach dem Flüchtigen Paar wurde bereits eingeleitet.
Diese beiden Fälle illustrieren die besorgniserregende Realität von Kriminalität in Deutschland – von individuellen Überfällen, wie sie Kristina F. begangen hat, bis hin zu komplexen Systemen der Arbeitsausbeutung wie bei Kristina und Alexandre Z. Während die Gesellschaft sich um psychische Gesundheit und Rehabilitation bemüht, sind die Mechanismen der organisierten Kriminalität eine andere Herausforderung, die es zu bekämpfen gilt.