Ein skandalöser Fleischskandal beschäftigt derzeit die Gerichte in Deutschland: Die Großmetzgerei Sieber aus Geretsried wird für eine Vielzahl von Listerieninfektionen verantwortlich gemacht, die sogar zu mehreren Todesfällen führten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Oberlandesgerichts München aufgehoben und ein Verfahren zur Haftung des Freistaats Bayern für die Insolvenz des Unternehmens angeordnet. Dies berichtet Merkur.
Die Ursprünge dieses Dramas reichen bis Mai 2016 zurück, als das bayerische Verbraucherschutzministerium alarmiert wurde und eine öffentliche Warnung vor den Produkten der Metzgerei Sieber aussprach. Bei einer Kontrolle wurden hohe Listerienwerte entdeckt, die zu einem Rückruf aller Wurstwaren führten und die Metzgerei zum Konkurs zwangen. Insgesamt verloren 120 Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz. Der Insolvenzverwalter Dr. Josef Hingerl klagte daraufhin gegen den Staat und forderte knapp elf Millionen Euro Schadensersatz, da er der Meinung war, das Ministerium hätte nicht pauschal alle Produkte in den Rückruf einbeziehen dürfen, wie auch von BR berichtet wird.
BGH bringt Klarheit ins Verfahren
Das Oberlandesgericht hatte zunächst teilweise zugunsten des Insolvenzverwalters entschieden, jedoch hinterfragte der BGH die Pflichten der Behörden: Die Beamten seien nicht dazu verpflichtet gewesen, eigenständig alle Produkte zu überprüfen. Das Gericht hob die Anforderungen an die Sicherheitsbehörden auf und machte damit den Weg für eine Neuverhandlung des Falls frei. Dabei wird es um die Frage gehen, inwiefern das Ministerium für die Insolvenz der Metzgerei verantwortlich ist und ob es in der Lage war, zwischen belasteten und unbedenklichen Produkten zu unterscheiden.
Der Fall hat nicht nur juristische Wellen geschlagen, sondern wirft auch ein Licht auf die Kontrollmechanismen in der Lebensmittelindustrie. Insolvenzverwalter Hingerl selbst bezeichnete das Urteil des BGH als Schritt in die richtige Richtung und unterstrich die Bedeutung des Verfahrens – es geht nicht nur um seine Gläubiger, sondern auch um die Richtlinien, die in der Lebensmittelbranche gelten müssen. Dabei stehen nicht nur wirtschaftliche Aspekte im Mittelpunkt, sondern auch der Schutz der Gesundheit der Verbraucher.
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