Ein Urteil, das Geschichte schreibt! Das Landesverfassungsgericht Brandenburg hat am 11. Oktober entschieden: Die Maskenpflicht im Brandenburger Landtag war rechtmäßig! Diese Regelung galt seit Ende September 2020 während der Corona-Pandemie und sorgt jetzt für großen Aufschrei und Diskussionen. Der Landtag veröffentlichte diesen hochoffiziellen Beschluss am Mittwoch, und damit dürfte eine Welle von reaktionären Stimmen aufschlagen!
Das Gericht stellte fest, dass die Maskenpflicht die Abgeordneten in der Ausübung ihrer Mandate nicht unangemessen eingeschränkt hat. Trotz der Maske blieben die parlamentarische Arbeit und die Rechte der Politiker und Politikerinnen vollumfänglich gewährleistet. Sie konnten ungehindert ihre Rede-, Frage-, Antrags- und Stimmrechte ausüben! Sogar der Austausch mit Besucherinnen und Besuchern war weitgehend möglich. Die Einschränkungen, die einige Besucher verhinderten, die aus politischen Gründen keine Masken tragen wollten, wurden als vertretbar eingestuft, um die Rechte der Abgeordneten zu schützen.
AfD klagt gegen die Maskenpflicht
Besonders brisant: Die Klage wurde von der AfD eingereicht, einer Partei, die gegen die Maskenpflicht war! Dieses Urteil könnte die politische Landschaft im Land Brandenburg und darüber hinaus nachhaltig beeinflussen. Es bleibt spannend, wie die verschiedenen politischen Lager auf diese Entscheidung reagieren werden!