Der „Inklusionsscheck NRW“ wurde im Jahr 2019 eingeführt, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen zu stärken. Sozialminister Karl-Josef Laumann erklärte, dass das Programm aufgrund der hohen Nachfrage besonders beliebt ist und im Jahr 2024 insgesamt 376 Inklusionsschecks bewilligt wurden. Dies entspricht einem Anstieg von 117 Schecks im Vergleich zum Vorjahr.
Die Pauschale, die Vereine und Organisationen beantragen können, beläuft sich auf 2.000 Euro und wird häufig für die inklusive Gestaltung von Angeboten verwendet. Die häufigste Verwendung der Inklusionsschecks lag 2024 in der Umsetzung von Maßnahmen zur Barrierefreiheit, wie 86 der 376 bewilligten Schecks dokumentieren. Ein Beispiel dafür ist der Umbau von Eingängen oder der Einbau von Treppenliften bei verschiedenen Einrichtungen. Auch innovative Projekte, wie der Einsatz fahrbarer Pauken im Spielmannszug „Blau-Weiß“ in Essen-Heisingen, erhielten Unterstützung.
Förderprojekte und vielseitige Angebote
Im Rahmen des Programms fanden zahlreiche Informationsveranstaltungen, Fortbildungen und Projekttage statt. Ein Beispiel ist der Tag der Gebärdensprache an der Paul-Gerhardt-Grundschule in Bonn, der Teil von 58 geförderten Maßnahmen war. Des Weiteren wurden in 56 Fällen inklusive Sportangebote gefördert, darunter Reiten, Schwimmen, Segeln, Bogenschießen und Fußball.
Die Zahl der geförderten inklusiven Freizeitangebote stieg um 25 auf insgesamt 39, mit Projekten wie der Rosa Parks Gesamtschule in Ennigerloh und Neubeckum. Auch im kulturellen Bereich wurde eine nahezu Verdopplung der geförderten Kultur- und Medienprojekte verzeichnet, von 20 auf 38. Zu den unterstützten Kulturprojekten zählen „Wir machen Radio“ im Kreis Lemgo sowie ein „Podcast für Inklusion“ in Solingen. Weitere Förderungen umfassten barrierefreie Webgestaltung, Öffentlichkeitsarbeit und inklusive Feste.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt seit der Einführung des Programms jährlich mindestens 500.000 Euro zur Verfügung, um diese Förderungen zu ermöglichen. Anträge für Inklusionsschecks können unkompliziert online gestellt werden. Wichtig ist, dass die geplanten Aktivitäten einen großen Personenkreis ansprechen und im selben Jahr in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden. Ein weiterer Aspekt sind die Voraussetzungen, die die finanzielle Unterstützung gezielt für inklusive Angebote sicherstellen müssen, wie land.nrw berichtete.
Zusätzlich unterstützt das Ministerium auch im Jahr 2023 mit dem Programm „Inklusionsscheck NRW“ die Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Kontinuierlich werden barrierefreie Veranstaltungen, technologische Hilfsmittel und Publikationen gefördert. Ein besonders herausragendes Projekt im Vorjahr war die Digitalisierung von Notenheften für sehbehinderte Musiker sowie die Einführung mobiler Rampen für Museen, die in die Liste der geförderten Initiativen aufgenommen wurden, wie lbbp.nrw berichtet.
Ort des Geschehens
Details zur Meldung