In der Welt der Getränke hat sich ein grüner Trend breitgemacht: Matcha! Doch Vorsicht! Die Verbraucherzentrale NRW (VZ) warnt, dass der Begriff „Matcha“ in Deutschland nicht rechtlich geschützt ist. Das bedeutet, dass Käufer oft im Dunkeln tappen, ob das grüne Pulver tatsächlich aus dem aufwendigen Herstellungsprozess stammt, der die Teepflanzen beschattet und so den charakteristischen Geschmack hervorbringt. Viele Produkte, die als Matcha verkauft werden, könnten einfaches Grüntee-Pulver sein.
Aluminium und andere Gefahren im Matcha
Doch das ist nicht alles! Die VZ hebt hervor, dass Matcha-Pulver potenziell gefährliche Stoffe wie Aluminium und sogar Blei enthalten kann. Diese Metalle können bei übermäßigem Konsum langfristige Schäden am Nervensystem und den Knochen verursachen. Besonders alarmierend: Anders als bei herkömmlichem Tee wird das Matcha nicht abfiltriert. Das bedeutet, dass alle Inhaltsstoffe, auch die schädlichen, direkt konsumiert werden. Außerdem haben Verbraucherschützer festgestellt, dass viele Produkte groß mit „Matcha“ werben, aber nur geringe Mengen des teuren Pulvers enthalten.
Empfohlene Konsummengen für Erwachsene und Kinder
Die Experten raten, nicht mehr als dreimal täglich und jeweils maximal ein Gramm des Pulvers pro Tasse zu konsumieren. Für Kinder sind hochkonzentrierte Matcha-Produkte tabu! Der Grund: Matcha enthält oft mehr Koffein als herkömmlicher Grüntee und kann sogar mit dem Koffeingehalt eines Espressos konkurrieren. Um einer einseitigen Schadstoffbelastung vorzubeugen, sollten Verbraucher auch regelmäßig die Produkte und Marken wechseln. Ein gesundes Maß ist entscheidend, um die Vorteile des Trendgetränks ohne Risiken zu genießen!