
Ein Streit um den Abriss des denkmalgeschützten Gasthauses „Weißes Rössl“ in Gries am Brenner sorgt für Aufregung! Bereits ein Plakat einer Abruchfirma weist darauf hin, aber der Abbruch ist ohne eine denkmalschutzrechtliche Bewilligung absolut verboten. Wie die APA-OTS berichtet, fehlen die dafür notwendigen Genehmigungen, da der Abriss nur im Falle einer akuten Gefährdung von Menschenleben ohne diese Bewilligung durchgeführt werden darf. Im aktuellen Fall ist jedoch keine „Gefahr im Verzug“ im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen festzustellen, wodurch eine Abbruchgenehmigung gar nicht erteilt werden kann.
Entgegen den Behauptungen gibt es kein akutes Risiko für Leib und Leben, da nach einem Brand im vergangenen Jahr bereits ein Betretungsverbot für das Gebäude erlassen wurde. Laut den Behörden sind die festgestellten Baugebrechen nicht ausschlaggebend für eine sofortige Abrissgenehmigung; vielmehr gibt es gesetzliche Hürden zu beachten. Diese Gesetze sind klar: Laut § 50 der Tiroler Bauordnung muss vor einem Abbruch eine entsprechende Genehmigung bei der Baubehörde eingereicht werden, die ohne eine denkmalschutzrechtliche Bewilligung nicht bearbeitet werden kann. So ist der Bürgermeister von Gries am Brenner, Karl Mühlsteiger, gehalten, den Abbruch zunächst zu untersagen, wie Energiesparhaus verdeutlicht.
Unklare rechtliche Lage
In dieser verworrenen Situation stellt sich die Frage, ob es sich bei dem geplanten Eingriff um einen vollständigen Abriss oder um eine Bauänderung handelt. Nach Informationen aus dem Forum könnte ein solcher Abbruch nur meldepflichtig sein, sofern es kein angrenzendes Bauwerk betrifft. Die Diskussion über die korrekte Einstufung verdeutlicht die Komplexität der rechtlichen Rahmenbedingungen, die in solchen Fällen beachtet werden müssen. Insbesondere geht es darum, ob es sich um ein eigenständiges Bauwerk handelt oder ob Teile des Gebäudes stillschweigend zu einer baulichen Einheit gehören.
Die laufenden Prüfungen und Diskussionen über Abriss- und Genehmigungsverfahren werfen einen Schatten auf die Zukunft des „Weißes Rössl“, doch eines steht fest: ohne die richtigen Papieren bleibt das historische Gebäude wahrscheinlich stehen – sehr zur Freude von Denkmalsschützern und Kulturliebhabern.
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