Gesetz

ORF-Blaue Seite: Gesetzesverstöße bringen Medien in Bedrängnis!

Der ORF sieht sich aktuellen Vorwürfen gegenüber, massive Verstöße gegen das ORF-Gesetz auf der sogenannten „blauen Seite“ (orf.at) begangen zu haben. Wie OTS berichtet, sehen die gesetzlichen Regelungen eine wöchentliche Beschränkung von 350 Beiträgen und eine Begrenzung der Textlänge vor. Diese Vorschriften sollen sicherstellen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht in den Wettbewerb mit privaten Medienhäusern eingreift.

Die Oberösterreichischen Nachrichten haben in einer Zählung ergeben, dass im März 2023 insgesamt 522 Meldungen veröffentlicht wurden – deutlich mehr als die erlaubten 350. Zudem wird die Textlänge als übermäßig ausgeweitet wahrgenommen, was zu einer intensiven Debatte über die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben führt. Henrike Brandstötter von den Neos hat die Situation als „klaren Gesetzesbruch“ bezeichnet.

Öffentliche Reaktionen und Kritik

Die Kritik kommt nicht nur von politischen Parteien, sondern auch von Medienexperten. Medienberater Peter Plaikner hat betont, dass es problematisch sei, wenn ein öffentlich-rechtlicher Sender gegen das Gesetz verstößt. ORF-Vorsitzender Lothar Lockl hat sich zwar zur Einhaltung des ORF-Gesetzes bekannt, kann jedoch keine Stellungnahme zu den konkreten Vorwürfen abgeben. ORF-Stiftungsrätin Katharina Hofer äußerte ihr Erstaunen über die Verstöße und sagte, im Stiftungsrat sei das Thema bislang nicht explizit behandelt worden.

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Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) kritisierte, dass der ORF mit großen Redaktionsteams kostenlose Informationen bereitstelle, während andere Medienhäuser auf Digital-Abos und Paywalls angewiesen sind. Gerald Grünberger, Geschäftsführer des VÖZ, hat dem ORF verdeutlicht, dass die Texte auf der „blauen Seite“ zu lang sind und eine Überarbeitung erforderlich sei.

Die Argumente für und gegen ORF-Gesetzesänderungen

Die Debatte über die Zukunft des ORF wird vor dem Hintergrund der jüngsten Verfassungsgerichtshof-Entscheidung bezüglich der GIS-Gebühr geführt. Wie OE1 berichtet, müssen Internet-Nutzer bisher keine Gebühren zahlen. Dies wurde als verfassungswidrig eingestuft, und der Gesetzgeber hat bis Ende 2023 Zeit, eine Neuregelung zu finden. Medienwissenschafter Josef Trappel hält eine Haushaltsabgabe für überfällig, während Medienministerin Susanne Raab verschiedene Modelle prüft, jedoch die Haushaltsabgabe ablehnt.

Grüne und Neos unterstützen diese Haushaltsabgabe, während die FPÖ ein Pay- oder Abo-Modell vorschlägt. ORF-Generaldirektor Roland Weißmann lehnt das Abo-Modell ab und hofft auf eine baldmögliche Entscheidung. Dabei weist er auf potenzielle Gebührenverluste aufgrund der zunehmenden Streaming-Nutzung hin.

Zusammenfassend lässt sich darüber diskutieren, wie die gesetzliche Lage für den ORF gestaltet werden sollte und wie sich deren Umsetzung auf den Medienmarkt auswirkt. Die anhaltenden Kontroversen zeigen, dass die angesprochene Medienpolitik noch viele Herausforderungen birgt und eine neue strategische Ausrichtung notwendig ist. Die dringliche Notwendigkeit von Reformen im Medienbereich bleibt weiterhin ein zentrales Thema in der politischen Debatte, wie auch in den Analysen von Bundestag.

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Österreich
Beste Referenz
ots.at
Weitere Quellen
oe1.orf.at

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