Pensionserhöhung 2026: So profitieren 1,65 Millionen Österreicher!
Ab 1. Jänner 2026 erhalten 1,65 Millionen Pensionisten in Österreich eine Pensionsanpassung von 2,7 Prozent oder Fixbetrag.

Pensionserhöhung 2026: So profitieren 1,65 Millionen Österreicher!
Am 15. November 2025 wurde die Pensionsanpassung für das Jahr 2026 in Österreich beschlossen. Die Erhöhung von 2,7 Prozent betrifft alle Brutto-Pensionen bis zu einem Betrag von 2.500 Euro. Insgesamt profitieren davon etwa 1,65 Millionen Pensionistinnen und Pensionisten im Land. Höhere Pensionen werden hingegen mit einem fixen Betrag von 67,50 Euro angehoben, wie 5min.at berichtet.
Der Anpassungsfaktor basiert auf der durchschnittlichen Inflation, die von August 2024 bis Juli 2025 ermittelt wurde; der Richtwert beträgt 1,027. Die Berechnung der Pensionsanpassung erfolgt ab dem 1. Jänner 2026 und berücksichtigt das Gesamtpensionseinkommen, das aus der gesetzlichen Pensionsversicherung sowie weiteren definierten Pensionsleistungen zusammengesetzt ist. Bei der Erhöhung werden alte Altersrenten und Hinterbliebenenleistungen zusammengezählt.
Details zur Pensionsanpassung
Die Pensionsanpassung 2026 hat einige Neuerungen parat. Diese beinhalten eine einheitliche Erhöhung um 50 Prozent des Anpassungsfaktors für alle erstmaligen Pensionsanpassungen. Diese Änderung wurde durch das Budgetbegleitgesetz 2025 eingeführt und sorgt dafür, dass unabhängig vom Pensionsstichtag eine gleichwertige Erhöhung für alle Pensionszugänge innerhalb eines Jahres erfolgt. Zuvor galt eine Aliquotierung, die nun ersetzt wird.
Zusätzlich zur allgemeinen Pensionsanpassung wird auch die Ausgleichszulage um 2,7 Prozent angehoben. Damit wird sichergestellt, dass die Kaufkraft der Pensionistinnen und Pensionisten aufrechterhalten wird, was ein zentrales Ziel der gesetzlichen Bestimmungen zur Pensionsanpassung ist, wie auch auf sozialministerium.gv.at erläutert wird.
Teilpension als neue Option
Ein weiteres bedeutendes Element, das ab 2026 verfügbar ist, ist die Einführung der Teilpension. Diese ermöglicht es, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit um 25 bis 75 Prozent reduzieren, Anspruch auf Teilpension haben. Vorzüge dieser Regelung sind, dass die Teilpension in Kombination mit einem Einkommen aus Teilzeitarbeit bezogen werden kann, was den Übergang in den Ruhestand flexibler gestaltet.
Zusammengefasst stellt die Pensionsanpassung 2026 einen wesentlichen Schritt dar, um die finanziellen Bedürfnisse der Pensionistinnen und Pensionisten in Österreich zu berücksichtigen und ihre Lebensqualität zu sichern. Diese Veränderungen sind Teil einer umfassenden Reform der Pensionsversicherung und sollen die soziale Sicherheit in der älter werdenden Gesellschaft stärken.