Freispruch im Fall Anna: Umstrittene Reformen zum Sexualstrafrecht!
Im aktuellen Exxpress-Artikel diskutieren Experten über den Freispruch im "Fall Anna" und erforderliche Reformen im Sexualstrafrecht.

Freispruch im Fall Anna: Umstrittene Reformen zum Sexualstrafrecht!
In der jüngsten Diskussion um das Sexualstrafrecht und die Auswirkungen des Freispruchs im „Fall Anna“ haben sich die Debatten um den rechtlichen Schutz von Opfern sexualisierter Gewalt intensiviert. Heute, am 1. Dezember 2025, fand eine Live-Diskussion zwischen Eva Schütz und Ralf Schöllhammer auf exxpress statt, in der neue Vorwürfe und ein wachsender Vertrauensverlust der Gesellschaft gegenüber politisierten NGOs thematisiert wurden. Der Freispruch von zehn Jugendlichen, die sich sexualisierter Gewalt gegenüber einem zwölfjährigen Mädchen ausgesetzt sahen, wurde als Signal gewertet, dass Grenzüberschreitungen toleriert werden könnten. Diese Entscheidung hat nicht nur juristische, sondern auch gesellschaftliche Folgen und hinterlässt bei vielen Ohnmacht.
Im September 2023 sprach ein Schöffensenat am Wiener Landesgericht die Angeklagten frei. Die Staatsanwaltschaft legte Nichtigkeitsbeschwerden ein, und der Fall liegt nun beim Obersten Gerichtshof. Besonders problematisch ist die Tatsache, dass die Angeklagten nicht wegen Vergewaltigung, sondern wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung angeklagt waren. Das Gesetz betrachtet Kinder unter 14 Jahren als unmündige Minderjährige, und die Fragen, ob die Jugendlichen das wahre Alter des Mädchens kannten, blieben ungeklärt. Dieser Umstand verdeutlicht die Herausforderungen, vor denen das Sexualstrafrecht in Österreich steht, wie Wiener Zeitung berichtet.
Reform des Sexualstrafrechts
Die Ereignisse rund um den Fall Anna haben die österreichische Regierung dazu veranlasst, ein Reformpaket im Sexualstrafrecht vorzulegen. Künftig soll klar sein, dass ohne ausdrückliche Zustimmung kein Geschlechtsverkehr mehr erlaubt ist. Eva Schütz fordert, dass der Maßstab für Zustimmung die erkennbare Zustimmung sein müsse. Ziel dieser Reform ist es, den Opfern den Beweis, dass sie „genug Widerstand“ geleistet haben, abzunehmen. Schöllhammer betont jedoch, dass neue Gesetze allein nicht für Gerechtigkeit sorgen können und dass auch die Staatsanwaltschaft und die Gerichte dafür verantwortlich sind, tatsächlich entschlossener zu urteilen. Diese Debatten werden unterstützt von der geplanten Einführung eines Konsensprinzips, das die ausdrückliche Zustimmung des Opfers erfordert, wie Wiener Zeitung anmerkt.
Der Koalitionsvertrag, auf den sich die Reformen stützen sollten, erwähnt das Sexualstrafrecht lediglich am Rande. Ein zentrales Anliegen der Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und Neos ist die Anhebung der bestehenden Strafrahmen für spezifische Tatbestände, jedoch wird keine grundlegende Reform von § 177 StGB angestrebt. Dies schließt die Einführung von speziellen Qualifikationstatbeständen für Gruppenvergewaltigungen mit ein, die bereits seit Jahren als wichtig erachtet werden. Es wird auch auf die steigenden Zahlen von angezeigten Gruppenvergewaltigungen hingewiesen, die jedoch nicht als exponentielle Zunahme zu werten sind, wie kripoz beschreibt.
Gesellschaftliche Reaktionen und Forderungen
Der Freispruch im „Fall Anna“ hat zahlreiche Diskussionen ausgelöst, wobei viele Stimmen laut werden, dass das aktuelle System keine ausreichende Unterstützung für Opfer bietet. Opferanwalt Sascha Flatz macht deutlich, dass die Strafverfahren formal als „Staat gegen Täter“ laufen und Opfer nicht über effektive Werkzeuge verfügen, um ein Urteil zu bekämpfen. Dies trägt zur wortwörtlichen Wut der Betroffenen und zu einem Gefühl der Ohnmacht bei. Demnach ist eine umfassendere Reform des Sexualstrafrechts dringend erforderlich, um dem Unrecht, das vielen Frauen und Kindern widerfährt, gerecht zu werden. Die Verhandlungen über das Konsensprinzip und die Ausweitung der rechtlichen Möglichkeiten für Opfer stehen dabei im Vordergrund.
In Anbetracht dieser Entwicklungen bleibt abzuwarten, ob die geplanten Reformen umgesetzt werden und ob sie tatsächlich zu einer Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Opfer sexualisierter Gewalt führen können. Die öffentliche Debatte zeigt klar, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht, um die Rechte der Betroffenen zu stärken und Gerechtigkeit herzustellen.