Im beliebten Café Sörkel am Boulevard Ostbahnstraße in Landau steht ein Pächterwechsel bevor. Barbara Dees, die bis Sonntag die Gäste bewirtet, nimmt schweren Herzens Abschied. Ein neuer Betreiber ist bereits in Sicht, jedoch waren die Ansprechpartner für den neuen Pächter am Freitag nicht erreichbar. Der Pavillon, der vor elf Jahren eröffnet wurde und an die Nierentische der 50er-Jahre erinnert, wurde von den Landauern gut angenommen. Der Name „Sörkel“ ist vom englischen „Circle“ inspiriert, und das Café wurde als Begegnungsstätte zwischen Park und Innenstadt konzipiert.
Barbara Dees, die seit über fünf Jahren das Café betreibt, hat ein treues Stammpublikum aufgebaut. Sie war die zweite Pächterin nach Sabine Gretoire und plant, ihre Teilzeittätigkeit bei der Kreisverwaltung SÜW im Frühjahr aufzustocken und eine neue Herausforderung zu suchen. Dees äußert Respekt vor den Selbstständigen in der Gastronomie und sieht die Herausforderungen wie die Corona-Pandemie, die Energiekrise und die Inflation als maßgeblich an, da die Kunden weniger Geld für Gastronomie ausgeben. Der auslaufende Pachtvertrag wurde von ihr nicht verlängert, was ihr schwerfiel.
Corona-Pandemie und Pachtverträge
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Gastronomie sind auch in anderen Fällen deutlich zu erkennen. So berichtete rsw.beck.de über einen Fall, in dem eine Klägerin, die ein Sushi-Restaurant in Frankfurt betrieb, während der behördlichen Beschränkungen zeitweise schließen musste. Sie forderte die Feststellung, dass sie während dieser Zeit nicht zur vollen Mietzinszahlung verpflichtet war. Das Landgericht wies die Klage jedoch ab, und in der Berufungsverhandlung entschied das Oberlandesgericht (OLG), dass die Mieter das Verwendungsrisiko tragen.
In einem weiteren Fall wurde eine Verpächterin, die Pachtzahlungen forderte, mit der Forderung konfrontiert, dass die Pächterin ihren Vertrag aufgrund behördlicher Untersagungen fristlos gekündigt hatte. Das OLG stellte fest, dass die außerordentliche Kündigung der Pächterin nicht gerechtfertigt war und sie weiterhin zahlungspflichtig ist. Diese Entscheidungen verdeutlichen, dass die pandemiebedingten Beschränkungen primär das Verwendungsrisiko des Pächters betreffen, nicht die Gebrauchsgewährungspflicht des Verpächters.
Das Café Sörkel wird am Sonntag bis 14 Uhr geöffnet sein, bevor mit dem Ausräumen begonnen wird.
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