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Skandal im Magistrat: Beamter mit Hitler-Bart und rassistischen Gesten!

Ein Skandal zieht sich durch die Reihen der Stadtverwaltung: Ein Beamter, der auf einer Weihnachtsfeier mutmaßlich anstößige Gesten zeigte, steht im Mittelpunkt der Ermittlungen. Am Donnerstag berichtete der Der Standard, dass dieser Beamte, trotz anfänglicher Behauptungen, kein Beamter zu sein, tatsächlich im Beamtenverhältnis steht. Besagter Mitarbeiter wurde für ein weiteres belastendes Foto identifiziert, auf dem er offenbar den Kühnengruß zeigt. Bürgermeister Andreas Rabl hat den Vorfall als ein alkoholbedingtes Missgeschick abgetan und behauptete, es gebe kein Disziplinarverfahren gegen den Mann.

Doch anders als von Rabl dargestellt, gab es bereits im Juli ersten Ermittlungen. Magistratsdirektor Peter Franzmayr bestätigte, dass ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde, der Beamte erhielt einen Verweis und musste an einer Alkoholberatung teilnehmen. Die Aufklärung über den Beamtenstatus war auf ein Missverständnis zurückzuführen. Zudem wurde bekannt, dass der Magistratsdirektor selbst kürzlich von einem Mitarbeiter mit kompromittierendem Material erpresst wurde, was jedoch nicht in direktem Zusammenhang mit den über den Beamten kursierenden Fotos steht.

Der Weg eines Disziplinarverfahrens

Egal, ob ein Beamter im Dienst oder in der Freizeit ein Dienstvergehen begeht, die Folgen können gravierend sein. Wie die Kanzlei Hallermann erklärt, werden Disziplinarverfahren immer dann eingeleitet, wenn ein Verdacht auf ein Dienstvergehen besteht. Ein Beamter kann auch für Verhalten außerhalb seines Dienstes zur Verantwortung gezogen werden, wenn dieses das Vertrauen in seine Pflichten beeinträchtigt. Es können verschiedene Maßnahmen verhängt werden, von einem einfachen Verweis bis hin zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, was der schwerwiegendste Schritt ist.

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Die entscheidenden Schritte im Disziplinarverfahren umfassen die umfassende Untersuchung des Sachverhalts, die Anhörung des Beamten sowie die Prüfung belastender und entlastender Tatsachen. Das Verfahren muss in der Regel innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein, andernfalls können die Beamten auf eine beschleunigte Entscheidung vor Gericht drängen.

Ort des Geschehens


Details zur Meldung
Was ist passiert?
Skandal
Genauer Ort bekannt?
Wels, Österreich
Beste Referenz
ooe.orf.at
Weitere Quellen
kanzlei-hallermann.de

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