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Skandal um Bärenwurst: Händler verteidigt sich gegen Tierschutzklage!

In einem aktuellen Vorfall hat Tierschutz Austria eine Anzeige gegen einen Kärntner Händler erstattet, der mit Bärenfleisch handelt. Der Vertrieb von Produkten, die aus streng geschützten Tierarten stammen, ist gemäß dem Kärntner Naturschutzgesetz verboten. Der betroffene Unternehmer bietet Würste an, die 64 Euro pro Kilogramm kosten und explizit Bärenfleisch enthalten. Trotz der erhobenen Vorwürfe bleibt das Angebot nach Angaben der Organisation am Montag weiterhin online.

Der Betreiber des Onlineshops verteidigt sich vehement und betont, dass das Bärenfleisch aus einer kontrollierten, legalen Jagd in Slowenien stammt. Laut seiner Aussage wird das Fleisch von einem zertifizierten Wildbretbetrieb geliefert und in einer Fleischerei in Tolmin verarbeitet. Zudem hat der Händler vor der Einführung der Wurst in sein Sortiment zahlreiche rechtliche Rahmenbedingungen geprüft, darunter das österreichische Naturschutzgesetz, das EU-Lebensmittelrecht und internationale Artenschutzabkommen wie CITES.

Rechtskonformität und Herkunftssicherheit

Der Händler hebt die Bedeutung von Herkunftssicherheit und rechtskonformem Vertrieb regionaler Lebensmittel hervor. Er ist zudem bereit, bei Rückfragen der Behörden alle erforderlichen Unterlagen offenzulegen. Diese proaktive Haltung wird als entscheidend angesehen, um die Vorwürfe der illegalen Praktiken auszuräumen und die Öffentlichkeit über die Rechtslage aufzuklären.

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In einem breiteren Kontext hat sich die österreichische Gesetzgebung im Bereich Tierschutz geändert. Am 4. Juli 2024 wurde eine Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen, die einen besseren Schutz von Heimtieren zum Ziel hat. Diese Gesetzesänderung sieht unter anderem die Einrichtung einer wissenschaftlichen Kommission zur Umsetzung eines Qualzuchtverbots vor und definiert die Verantwortung von Züchtern für die von ihnen gehaltenen Tiere. Käufer von Tieren, die illegal angeboten werden, machen sich ebenfalls strafbar.

Folgen für die Tierhaltung

Ab dem 1. Juli 2026 wird ein Sachkundenachweis für neu übernommene Hunde erforderlich sein, der sowohl theoretische als auch praktische Teile umfasst. Zusätzlich müssen auch Züchter Programme zur Vermeidung von Qualzuchten einhalten. Die Umwandlung der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz in eine Anstalt öffentlichen Rechts sowie die Erweiterung der Heimtierdatenbank sind weitere Schritte, die zur Verbesserung des Tierschutzes beitragen sollen.

In Anbetracht dieser Entwicklungen wird die aktuelle Situation rund um den Händler von Bärenwurst eine wichtige Rolle in der öffentlichen Diskussion spielen. Die rechtlichen Aspekte und der Schutz von Wildtieren bleiben ein zentrales Thema im österreichischen Tierschutz. Es bleibt abzuwarten, wie die Behörden auf die Anzeige reagieren und welche Maßnahmen infolgedessen ergriffen werden.

Für weitere Informationen zur rechtlichen Lage im Tierschutzbereich verweisen wir auf die detaillierten Ausführungen von Tierschutz Austria und die Änderungen des Tierschutzgesetzes, die auf der Webseite Kleine Zeitung sowie auf Verbrauchergesundheit.gv.at zu finden sind.

Ort des Geschehens


Details zur Meldung
Was ist passiert?
Tierschutz
Genauer Ort bekannt?
Tolmin, Slowenien
Beste Referenz
kleinezeitung.at

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