Finanzen

Wienerberger AG plant den Ausschluss des Kaufrechts für Aktionäre bei Veräußerung eigener Aktien

Die Wienerberger AG hat eine Zulassungsfolgepflichtmitteilung gemäß § 119 Abs. 9 BörseG veröffentlicht. In dem Bericht des Vorstands der Gesellschaft geht es um den Ausschluss des Kaufrechts (Bezugsrechts) bestehender Aktionäre gemäß §§ 65 Abs 1b iVm 171 Abs 1 iVm 153 Abs 4 AktG bei einer Veräußerung eigener Aktien. Die Wienerberger AG plant, eigene Aktien auf eine andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern und dabei das Kaufrecht der Aktionäre auszuschließen. Diese eigene Aktien sollen für das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm für US-Mitarbeiter von Gesellschaften der Wienerberger Gruppe in den USA verwendet werden. Der Planadministrator wird die Aktien für die US-Mitarbeiter während des Programms treuhändig verwahren. Die endgültige Anzahl der eigenen Aktien, die für das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm benötigt werden, wird am Tag des Abschlusses bestimmt. Die erforderliche Zustimmung des Aufsichtsrats zur Verwendung der eigenen Aktien soll voraussichtlich am 07.06.2024 erfolgen.

Die Verwendung eigener Aktien für ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm ist bei Unternehmen üblich, um Mitarbeiteranreize zu schaffen und die Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen zu fördern. Die Wienerberger AG verfolgt damit das Ziel, die Identifikation der Mitarbeiter mit der Wienerberger Gruppe zu stärken und ihre Loyalität zu fördern. Die Verwendung eigener Aktien schafft einen Wettbewerbsvorteil im Vergleich zu anderen Unternehmen und hat positive Auswirkungen auf die Gesellschaft. Der Bezugsrechtsausschluss ist erforderlich und angemessen, da er die gesteckten Ziele besser erreicht und eine Verwässerung der Anteile der Aktionäre in angemessenen Grenzen bleibt.

Der Veräußerungspreis der eigenen Aktien wird im Rahmen der Planbedingungen festgesetzt und richtet sich nach dem Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft. Die Anzahl der Matching-Aktien ist auf je eine Matching-Aktie für je zwei Investment-Aktien beschränkt. Der Bericht des Vorstands der Wienerberger AG wird auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht und zusätzlich europaweit elektronisch verbreitet. Die Zustimmung des Aufsichtsrats ist für den Bezugsrechtsausschluss und die Veräußerung der eigenen Aktien erforderlich.

Es ist wichtig zu beachten, dass dieser redaktionelle Beitrag auf einer Pressemitteilung basiert und die Informationen darin ohne Gewähr sind. Der vollständige und genaue Inhalt der Pressemitteilung kann auf der Internetseite der Wienerberger AG eingesehen werden.

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Quelle: Wienerberger AG / ots

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