Finanzen

Wienerberger AG: Notification of Major Holdings Acquisition in United States

Wie in einem Artikel von www.ots.at zu sehen ist, hat die Wienerberger AG eine Mitteilung gemäß Artikel 135 Absatz 2 BörseG mit dem Ziel der europaweiten Verteilung veröffentlicht. Gemäß dieser Mitteilung handelt es sich um eine Benachrichtigung über bedeutende Beteiligungen gemäß §§ 130 bis 134 BörseG 2018.

Laut der Mitteilung wurde SIH Partners, LLLP, eine in Delaware ansässige Firma, dazu verpflichtet, die Wienerberger AG über den Erwerb oder die Veräußerung von Finanz- oder anderen Instrumenten zu informieren. Zudem wurden Susquehanna International Securities Limited und Susquehanna International Group Limited als Aktionäre genannt.

Der Schwellenwert, der am 24.06.2024 überschritten wurde, liegt bei 2,15% der Stimmrechte, die direkt mit den Aktien verbunden sind. Zusätzlich werden in der Mitteilung Informationen zu den Finanzinstrumenten gegeben, die mit den Stimmrechten verbunden sind. Es handelt sich dabei um eine Call-Option, die bis zum 19.07.2024 ausgeübt werden kann und eine Put-Option, die bis zum 19.07.2024 ausgeübt werden kann und ein Aktien-Future, der bis zum 20.09.2024 gehalten wird.

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Die Person, die zur Abgabe der Mitteilung verpflichtet ist, wird als SIH Partners, LLLP identifiziert. Die genaue Kontrollkette der Unternehmen, über die die Stimmrechte und/oder die Finanz- oder sonstigen Instrumente gehalten werden, wird ebenfalls in der Mitteilung aufgeführt.

Es ist wichtig anzumerken, dass diese Informationen relevante Angaben zur Beteiligungssituation von Wienerberger AG enthalten. Es handelt sich jedoch um Pflichtmitteilungen gemäß den österreichischen Börsengesetzen und spiegeln nicht zwangsläufig den aktuellen Stand des Unternehmens wider.

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