Finanzen

STRABAG SE: Management Board’s Authorization to Acquire Own Shares Approved

Die STRABAG SE hat auf ihrer Jahresversammlung am 14. Juni 2024 eine Resolution verabschiedet, die es dem Vorstand ermöglicht, eigene Aktien zu erwerben. Gemäß Section 65(1) Nr. 8 und den Unterabschnitten 1a und 1b AktG wurde beschlossen, dass der Vorstand während eines Zeitraums von 30 Monaten ab dem Datum dieser Resolution bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft erwerben kann. Der Mindestpreis für den Aktienerwerb beträgt 1,00 Euro pro Aktie, während der Höchstpreis nicht mehr als 43,00 Euro pro Aktie betragen darf. Es ist wichtig anzumerken, dass der Zweck des Erwerbs nicht darin besteht, mit eigenen Aktien zu handeln. Die Autorisierung kann auf volle oder teilweise Ausübung beschränkt sein und auch von Tochtergesellschaften oder Dritten, die im Auftrag des Unternehmens handeln, ausgeübt werden. Der Vorstand ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Anteil des Grundkapitals, der den erworbenen Aktien entspricht, zu keinem Zeitpunkt 10% des Grundkapitals übersteigt.

Des Weiteren wurde beschlossen, dass der Vorstand in Bezug auf den Aktienerwerb das Recht hat, die Veräußerungsrechte der Aktionäre auszuschließen. Dieser Ausschluss bedarf jedoch der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Darüber hinaus wurde die bestehende Autorisierung des Vorstands zum Verkauf eigener Aktien, die auf der Hauptversammlung 2022 verabschiedet wurde, aufgehoben. Der Vorstand ist nun für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dieser Resolution befugt, eigene Aktien zu verkaufen oder zuzuweisen. Dies kann außerhalb des Börsenhandels oder öffentlicher Ausschreibungen erfolgen und schließt die Bezugsrechte der Aktionäre aus. Der Vorstand hat das Recht, die Verkaufsbedingungen festzulegen. Es ist zu beachten, dass diese Autorisierung einmalig oder mehrmals, vollständig oder teilweise und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch das Unternehmen, eine Tochtergesellschaft oder Dritte, die im Auftrag des Unternehmens handeln, ausgeübt werden kann.

Der Vorstand ist verpflichtet, den Aufsichtsrat über Entscheidungen bezüglich des Aktienerwerbs und -verkaufs zu informieren. Außerdem wurde beschlossen, dass die bisherige Autorisierung des Vorstands zum Rückkauf eigener Aktien aufgehoben wird. Der Vorstand ist nun berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats alle oder einen Teil der erworbenen eigenen Aktien ohne weitere Resolution der Hauptversammlung zurückzuziehen.

Die STRABAG SE ist ein börsennotiertes Unternehmen mit Sitz in Wien, Österreich. Sie ist im offiziellen Markt der Wiener Börse gelistet. Weitere Informationen über das Unternehmen sind auf ihrer Website unter www.strabag.com verfügbar.

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Quelle:
In einem Artikel von www.ots.at zu sehen, schrieb STRABAG SE eine Mitteilung über die Resolution, die auf ihrer Hauptversammlung am 14. Juni 2024 verabschiedet wurde. Die Resolution ermöglicht dem Vorstand, eigene Aktien zu erwerben und zu verkaufen, und legt die Bedingungen und Beschränkungen für diesen Prozess fest. Die Autorisierung gilt für einen Zeitraum von 30 Monaten für den Erwerb und fünf Jahre für den Verkauf.

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