Herzogtum Lauenburg/Aumühle – Ein Sturm zieht auf! Ab dem 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer für alle Eigentümer und Mieter Realität, und sie wird nicht zimperlich sein! MdL Ole Plambeck, der Finanzexperte der CDU, warnte am 29. Oktober in der Fürst Bismarck Mühle vor rund 50 aufmerksamen Zuhörern: „Sie betrifft uns alle, denn die Kosten können vollständig umgelegt werden!“ Diese neue Steuer wird das Portemonnaie vieler Menschen treffen und sorgt bereits jetzt für hitzige Diskussionen.
Der Hintergrund? Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass die veralteten Einheitswerte zur Berechnung der Grundsteuer dringend überarbeitet werden müssen. Diese Werte stammen in den alten Bundesländern aus dem Jahr 1964 und in den neuen sogar aus dem Jahr 1935! Plambeck erklärt, dass die Neubewertung der Immobilien bereits 2022 hätte erfolgen sollen und alle sieben Jahre wiederholt wird. Schleswig-Holstein und zehn weitere Bundesländer haben sich für das Bundes-Modell entschieden, während Hamburg und einige andere eigene Wege gehen.
Die neue Berechnungsformel
Die neue Formel zur Berechnung der Grundsteuer ab 2025 lautet: Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz. Der Grundsteuerwert wird vom Finanzamt anhand der Angaben der Eigentümer ermittelt. Die Steuermesszahl, die nun auf 0,34 ‰ gesenkt wurde (vorher 3,5 ‰), sorgt für eine spürbare Entlastung. Doch der Hebesatz, der von den Gemeinden festgelegt wird, bleibt ein heißes Thema. In Aumühle lag dieser bisher bei 425 Prozent und wird für 2025 neu festgelegt. Die Gemeindevertretung hat dazu noch keine Entscheidung getroffen, doch das Transparenzregister empfiehlt einen Hebesatz von 391 Prozent für die Grundsteuer B.
„Die Grundsteuer ist eine essenzielle Einnahmequelle für die Gemeinden“, betont Plambeck. Die anstehenden Entscheidungen könnten weitreichende Folgen für die finanzielle Situation der Gemeinden und die Bürger haben. Die Unsicherheit über die tatsächliche Höhe des neuen Hebesatzes bleibt bestehen, und die Diskussionen sind noch lange nicht beendet!