Finanzen

Goldman Sachs Group, Inc. erhält Finanzinstrumente von AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG gemäß § 135 Abs. 2 BörseG

Die AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG hat eine Stimmrechtsmitteilung gemäß § 135 Abs. 2 BörseG veröffentlicht. Laut dieser Mitteilung hat das Unternehmen festgestellt, dass die Goldman Sachs Group, Inc. aus den USA am 28. Juni 2024 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat. Die Goldman Sachs Group, Inc. hält nun insgesamt 4,00% der Stimmrechte von AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG.

Die Beteiligungsmeldung gemäß §§ 130 bis 134 BörseG 2018 enthält weitere Details zur Meldepflicht und den Instrumenten. Die Goldman Sachs Group, Inc. hat Finanzinstrumente und andere Instrumente erworben, die insgesamt 2,44% der Stimmrechte repräsentieren. Zudem hält die Goldman Sachs Group, Inc. auch physische Swap-Instrumente, die 1,53% der Stimmrechte ausmachen.

Gemäß der Mitteilung wird darauf hingewiesen, dass bei Verstoß gegen die Beteiligungsmeldepflicht das Ruhen der Stimmrechte zu beachten ist, wie es in § 137 BörseG 2018 festgelegt ist.

Weitere Informationen zur AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG und den genauen Auswirkungen der Meldepflicht sind in dem Artikel von www.ots.at zu finden. Laut diesem Bericht hat die Goldman Sachs Group, Inc. am Tag der Schwelle insgesamt 38.850.000 Stimmrechte gehalten.

https://fleischundco.at/

Das Unternehmen AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG hat seinen Sitz in Leoben, Österreich, und ist bekannt für seine Technologie- und Systemlösungen. Weitere Details zu dem Unternehmen und seiner Tätigkeit können auf der offiziellen Webseite unter www.ats.net abgerufen werden.

Dies sind die wichtigsten Informationen, die in der Stimmrechtsmitteilung von AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG veröffentlicht wurden. Weitere Informationen zu den Hintergründen und Auswirkungen finden Sie in dem oben genannten Artikel von www.ots.at.

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"