Finanzen

Ermächtigung des STRABAG SE-Vorstands zum Erwerb eigener Aktien beschlossen

Wie auf www.ots.at berichtet wird, hat die STRABAG SE in ihrer Hauptversammlung am 14.6.2024 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, eigene Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und 1b AktG zu erwerben. Dieser Beschluss ermöglicht es dem Vorstand, innerhalb einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Dabei darf der niedrigste Gegenwert einer Aktie nicht weniger als 1,00 Euro und der höchste Gegenwert nicht mehr als 43,00 Euro betragen.

Die Hauptversammlung hob außerdem die zuvor erteilte Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien im nicht ausgenutzten Umfang auf. Der Vorstand wurde auch ermächtigt, das quotenmäßige Veräußerungsrecht der Aktionäre auszuschließen. Die Einziehung eigener Aktien kann nun vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats durchgeführt werden. Zudem wurde der Vorstand für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung ermächtigt, eigene Aktien zu veräußern und die Veräußerungsbedingungen festzulegen.

Das Unternehmen STRABAG SE hat seinen Sitz in Wien, Österreich, und ist an der Wiener Börse im amtlichen Handel gelistet. Die Kontaktdaten für die Investor Relations Abteilung sind wie folgt: Tel. +43 1 22422-1089, E-Mail: investor.relations@strabag.com. Weitere Informationen zu STRABAG SE können auf der offiziellen Website des Unternehmens unter www.strabag.com gefunden werden.

Es ist zu beachten, dass die Informationen in diesem Artikel auf der Bekanntmachung der Ergebnisse zur Hauptversammlung basieren und möglicherweise nicht vollständig sind. Leser werden gebeten, sich bei Fragen direkt an das Unternehmen zu wenden.

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