Finanzen

Einberufung der 30. ordentlichen Hauptversammlung der AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG am 4. Juli 2024

Einberufung der 30. ordentlichen Hauptversammlung der AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG

Die AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG hat zur 30. ordentlichen Hauptversammlung am 4. Juli 2024 um 10:00 Uhr (Wiener Zeit) in den Räumlichkeiten der Live Congress Leoben BetriebsgmbH in Leoben eingeladen. Die Hauptversammlung kann auch über das Internet auf der Website www.ats.net verfolgt werden. In einem Artikel von www.ots.at ist zu lesen, dass die Einladung zur Hauptversammlung bekanntgegeben wurde.

Im Rahmen der Hauptversammlung wird der Vorstand den Bericht über den festgestellten Jahresabschluss, den Lagebericht, den (konsolidierten) Corporate Governance Bericht, den (konsolidierten) nichtfinanziellen Bericht sowie den Konzernabschluss und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 vorlegen. Auch der Aufsichtsratsbericht für dieses Geschäftsjahr wird präsentiert. Darüber hinaus stehen unter anderem die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, die Festsetzung der Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder sowie Wahlen in den Aufsichtsrat auf der Tagesordnung. Die genaue Tagesordnung und alle relevanten Unterlagen stehen ab dem 13. Juni 2024 auf der Website der Gesellschaft unter www.ats.net zur Verfügung.

Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, müssen ihre Berechtigung durch Vorlage einer Depotbestätigung bis spätestens 1. Juli 2024 nachweisen. Für die Teilnahmeberechtigung ist der Anteilsbesitz am Ende des 24. Juni 2024 maßgeblich. Außerdem besteht die Möglichkeit, einen Vertreter zu bestellen oder das Stimmrecht durch den Interessenverband für Anleger (IVA) ausüben zu lassen.

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Die AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG weist darauf hin, dass personenbezogene Daten der Aktionäre im Rahmen der Hauptversammlung gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet werden. Die Verarbeitung dient der ordnungsgemäßen Durchführung der Hauptversammlung und der Ausübung von Aktionärsrechten. Aktionäre haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung, Widerspruch und Löschung ihrer personenbezogenen Daten sowie auf Datenübertragung gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes. Nähere Informationen hierzu sind auf der Website der Gesellschaft zu finden.

Quelle: www.ots.at

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