Finanzen

AUSTRIACARD HOLDINGS AG lädt zur 14. ordentlichen Hauptversammlung ein

AUSTRIACARD HOLDINGS AG hat die Einberufung zur 14. ordentlichen Hauptversammlung bekannt gegeben. Die Hauptversammlung wird am 9. Juli 2024 um 10:00 Uhr (Wiener Zeit) in der Säulenhalle der Wiener Börse in Wien, Österreich, stattfinden. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Vorlage des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2023, die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023, sowie die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024. Auch über den Vergütungsbericht für den Vorstand und den Aufsichtsrat sowie über die Vergütungspolitik wird abgestimmt werden. Des Weiteren ist eine Änderung der Satzung geplant.

Gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG werden die relevanten Unterlagen, wie der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023, der konsolidierte Corporate Governance Bericht, der konsolidierte nicht-finanzielle Bericht und der Bericht des Aufsichtsrats, ab dem 18. Juni 2024 auf der Website des Unternehmens abrufbar sein. Weitere Informationen, wie der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands, der Vergütungsbericht für den Vorstand und den Aufsichtsrat, die Vergütungspolitik sowie die Beschlussvorschläge zu den einzelnen Tagesordnungspunkten, werden dort ebenfalls bereitgestellt.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Stimmrechte müssen die Aktionäre am 29. Juni 2024, Tagesende (24:00 Uhr Wiener Zeit), im Besitz der Aktien sein. Die Berechtigung zur Teilnahme muss durch eine Depotbestätigung nachgewiesen werden, die spätestens am 4. Juli 2024 bei der Gesellschaft eingereicht werden muss. Die Bestellung eines Stimmrechtsvertreters und die Ausübung des Auskunftsrechts sind ebenfalls möglich.

Aktionäre haben die Möglichkeit, zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung zu setzen oder Vorschläge zur Beschlussfassung einzubringen. Dafür gelten bestimmte Voraussetzungen, die in § 109 und § 110 AktG festgelegt sind. Darüber hinaus besteht das Recht auf Auskunft gemäß § 118 AktG.

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Die AUSTRIACARD HOLDINGS AG verfügt zum Zeitpunkt der Einberufung über ein Grundkapital von EUR 36.353.868, das in 36.353.868 nennbetragslose Stückaktien aufgeteilt ist. Jede Stückaktie gewährt ein Stimmrecht.

Weitere Informationen zur Hauptversammlung und zur Datenverarbeitung in Zusammenhang mit der Veranstaltung sind auf der Internetseite des Unternehmens verfügbar.

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