
Polens Präsident Andrzej Duda hat am 27. März 2025 ein neues Gesetz zur Verschärfung der Asylregeln unterzeichnet. Dieses Gesetz stellt einen bedeutenden Schritt in der polnischen Asylpolitik dar und zielt darauf ab, die Grenzsicherheit zu stärken. Duda betont die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Sicherung der Grenzen und veröffentlichte hierzu eine Ankündigung auf dem sozialen Netzwerk X.
Das Gesetz sieht vor, dass Ausländer, die legal nach Polen eingereist sind, nur in besonderen Ausnahmefällen innerhalb von 60 Tagen einen Asylantrag stellen dürfen. Diese Regelung betrifft insbesondere die Ostgrenze zu Belarus, wo Polen einem hohen Migrationsdruck ausgesetzt ist. Tausende Flüchtlinge versuchen, die stark gesicherte Grenze zu überwinden, und stehen dabei oft im Unterstützung von belarussischen Behörden.
Politischer Hintergrund und Reaktionen
Polen beschuldigt Belarus und Russland, durch gezielte Migrantenströme die EU destabilisieren zu wollen. Dies hat die politische Diskussion über die Sicherheit an den Grenzen weiter angeheizt. Ministerpräsident Donald Tusk kündigte an, am Mittwochabend eine Entscheidung zur praktischen Umsetzung des neuen Gesetzes zu treffen. In einem Brief an Tusk drängt Duda auf Maßnahmen zum Schutz der westlichen Grenze, was sich im Kontext der deutschen Pläne entfaltet, dauerhafte Grenzkontrollen einzuführen und Migranten ohne gültige Papiere abzuweisen.
Diese neuen Regelungen stehen im Einklang mit einem allgemeinereuropäischen Fokus auf effektive Grenzsicherung und Asylverfahren, allerdings sind sie umstritten. EU-Mitgliedstaaten sind laut dem EU-Parlament verpflichtet, schutzbedürftigen Personen aufgrund verfolgungsbedingter Situationen oder aufgrund von Menschenrechtsverletzungen Asyl zu gewähren.
Rechtsrahmen für Asylsuchende in der EU
Das Genfer Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 legt klare Kriterien für die Anerkennung als Flüchtling fest. EU-Mitgliedstaaten haben diese Verpflichtungen in ihrer Gesetzgebung verankert, einschließlich der Einführung eines „subsidiären Schutzes“ für jene Personen, die zwar nicht als Flüchtlinge anerkannt werden, jedoch schwerwiegende Gefahren in ihren Heimatländern ausgesetzt sind.
Das Recht auf Asyl und subsidiären Schutz ist in Artikel 18 und Artikel 19 der Charta der Grundrechte der EU festgeschrieben. Letztlich bietet die EU auch temporären Schutz bei Massenzustrom von Vertriebenen, was nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine im Februar 2022 aktiviert wurde, um Flüchtlingen aus der Ukraine zu helfen.
Mit den jüngsten Entwicklungen in Polen zeigt sich, wie die Balance zwischen nationaler Sicherheit und dem Schutz von Menschenrechten in der EU weiterhin ein kritisches und oft kontroverses Thema bleibt.
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