Schweiz

Kirchenreform: Nationales Strafgericht für Missbrauchsfälle in Sicht!

In einem wegweisenden Schritt hat die Schweizer Bischofskonferenz bekannt gegeben, dass die Errichtung eines nationalen kirchlichen Strafgerichts für Missbrauchsfälle nun in greifbare Nähe gerückt ist. Das höchste Gericht der katholischen Kirche, die Apostolische Signatur im Vatikan, hat den notwendigen "Nihil obstat"-Bescheid erteilt, was bedeutet, dass die Kirche voll hinter diesem Vorhaben steht. Dieses Gericht soll in der Schweiz die bereits bestehende kirchenrechtliche Zuständigkeit der einzelnen Diözesangerichte auf nationaler Ebene bündeln. Diese bedeutende Entscheidung kommt nach der Veröffentlichung einer Pilotstudie zu sexuellem Missbrauch im kirchlichen Umfeld im September 2023, die offenbar den Druck auf die Kirche erhöht hat, Maßnahmen zu ergreifen, wie kath.ch berichtete.

Die Verantwortung für die Entwicklung des Errichtungsdekrets und der Statuten des neuen Gerichts liegt bei einer Arbeitsgruppe, die unter der Leitung von Bischof Joseph Maria Bonnemain arbeitet. Diese Maßnahme wird als entscheidend angesehen, um systematische Missbrauchsfälle innerhalb der Kirche anzugehen und die Glaubwürdigkeit der Institution zu stärken. Die Schweizer Bischofskonferenz, die 1863 gegründet wurde und aus den Bischöfen der sechs Schweizer Bistümer besteht, hält regelmäßig Versammlungen ab, um wichtige Themen zu diskutieren und Lösungen zu finden. Die aktuelle Situation zeigt, wie ernst die Kirche die Problematik des sexuellen Missbrauchs nimmt, während sie gleichzeitig versucht, die Öffentlichkeit von ihrer Reformbereitschaft zu überzeugen, wie bischoefe.ch anmerkt.

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Fribourg
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Fribourg, Schweiz
Beste Referenz
kathpress.at
Weitere Quellen
bischoefe.ch

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