
Ein aufsehenerregender Fall sorgte kürzlich in der Schweiz für Furore: Ein 16-jähriges Kind darf gegen den Willen der Eltern seinen Geschlechtseintrag im Zivilstandsregister ändern. Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass die Zustimmung der Eltern für diese Änderung nicht erforderlich ist. Die Eltern hatten zuvor angefochten, dass der zuständige Beamte nicht qualifiziert sei, um die Urteilsfähigkeit ihres Kindes zu beurteilen. Sie forderten stattdessen die Beurteilung durch einen erfahrenen Psychiater, der die weitreichenden Folgen einer solchen Entscheidung berücksichtigen könne, so berichtete der Tages-Anzeiger.
Im Hintergrund steht eine dramatische Geschichte: Das Kind hatte seine Eltern in einem Brief um die Geschlechtsänderung gebeten, was zur Einschaltung von Psychiatern führte, die den Wunsch unterstützten. Nach einer suizidalen Krise wurde das Kind der Jugendschutzbehörde gemeldet und das elterliche Sorgerecht vorläufig entzogen. Unterstützt durch die christliche Organisation ADF International starteten die Eltern eine Kampagne gegen den Staat und ihr eigenes Kind und lieferten sich einen erbitterten Rechtsstreit, der das öffentliche Interesse auf sich zog. Der Fall wurde so prominent, dass sogar Elon Musk in die Diskussion eintrat, indem er auf Social Media seine Bedenken äußerte , wie die Aargauer Zeitung berichtete.
Elterliche Sorge im Fokus
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